Aufgeschobene Umsatzsteuerabrechnung

Die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung (PVA) ermöglicht es Ihnen, die Einfuhrumsatzsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben, anstatt sie an der Grenze zu entrichten. So funktioniert es.

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Wichtigste Fakten

  • Verfügbar für alle im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen Warenimport.
  • Einfuhrumsatzsteuer einschließen in Kiste 1 und Kiste 4 Ihrer Umsatzsteuererklärung – wodurch diese einen neutralen Cashflow erhält.
  • Laden Sie Ihre monatlicher PVA-Auszug vom Online-Service der HMRC .
  • Sie müssen die Quittung als Nachweis für Ihren Vorsteuerabzug aufbewahren.

Wie die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung für Importe funktioniert

PVA ist ein Mechanismus, mit dem Sie die Einfuhrumsatzsteuer in derselben Umsatzsteuererklärung anmelden und zurückfordern können, anstatt die Umsatzsteuer an der Grenze zu entrichten und sie später zurückzufordern. Dadurch wird ein erheblicher Aufwand vermieden. Cashflow-Nachteil.[1]

So funktioniert es

  1. Bei der Zollanmeldung auswählen PVA als Ihre Methode zur Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer
  2. An der Grenze wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
  3. HMRC erstellt ein monatlicher PVA-Auszug Angabe der Einfuhrumsatzsteuerbeträge
  4. Die Mehrwertsteuer einschließen Kasten 1 (Ausgangsumsatzsteuer) und Kasten 4 (Vorsteuer) Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung

Die beiden Einträge heben sich gegenseitig auf, also gilt: Es fällt keine Mehrwertsteuer an. (vorausgesetzt, Sie haben Anspruch auf vollständige Entschädigung).[1]

Ihre PVA-Abrechnung erhalten

Laden Sie Ihren Kontoauszug vom Online-Service der HMRC herunter:[2]

  • Melden Sie sich bei Ihrem Government Gateway-Konto an.
  • Navigieren Sie zu „Fordern Sie Ihre aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerbescheinigung an.“
  • Kontoauszüge sind monatlich verfügbar, in der Regel bis zum 6. Werktag des folgenden Monats
  • Bewahren Sie die Aussage auf für 6 Jahre als Nachweis für Ihren Vorsteuerabzug

Ausfüllen Ihrer Umsatzsteuererklärung mit PVA

KastenEnthalten
Kasten 1Einfuhrumsatzsteuerbetrag (aus der PVA-Abrechnung)
Kasten 4Gleicher Einfuhrumsatzsteuerbetrag (erstattungsfähig)
Box 7Nettowert der Importe

Tipp: PVA ist besonders wertvoll für Unternehmen, die regelmäßig importieren. Ohne sie müssten Sie die Mehrwertsteuer an der Grenze zahlen und wochenlang warten, bis Sie sie mit Ihrer nächsten Mehrwertsteuererklärung zurückfordern können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist aufgeschobene Umsatzsteuerabrechnung?

Die sogenannte „Postponed VAT Accounting“ (PVA) ermöglicht es im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben, anstatt sie an der Grenze zu entrichten, wodurch der Cashflow neutral bleibt.

Wie verwende ich die Vorsteuer in meiner Umsatzsteuererklärung?

Tragen Sie den Einfuhrumsatzsteuerbetrag sowohl in Feld 1 (Ausgangsumsatzsteuer) als auch in Feld 4 (Vorsteuer) Ihrer Umsatzsteuererklärung ein. Die beiden Einträge heben sich gegenseitig auf, sodass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.

Wo erhalte ich meine PVA-Bescheinigung?

Laden Sie Ihre monatliche Umsatzsteuerbescheinigung für aufgeschobene Einfuhren über Ihr Government Gateway-Konto beim Online-Service der britischen Steuerbehörde HMRC herunter. Die Bescheinigungen sind in der Regel am sechsten Werktag des Folgemonats verfügbar.

Muss ich die aufgeschobene Umsatzsteuerabrechnung verwenden?

Nein, die Vorab-Mehrwertsteuererklärung (PVA) ist optional. Sie können die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin an der Grenze entrichten und sie mit Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung zurückfordern, aber die Vorab-Mehrwertsteuererklärung vermeidet die Verzögerung im Cashflow, die durch das Warten auf die Rückerstattung entsteht.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Prüfen Sie, wann Sie die Einfuhrumsatzsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen können. — GOV.UK
  2. Fordern Sie Ihre aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerbescheinigung an. — GOV.UK
  3. Zollanmeldungen für Einfuhren — GOV.UK

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