Mehrwertsteuer auf Immobilien und Grundstücke

Immobilien- und Grundstückstransaktionen unterliegen einigen der komplexesten Mehrwertsteuerregeln. Hier finden Sie einen Leitfaden zu den Optionen für die Besteuerung, Neubauten, Umbauten und steuerbefreiten Lieferungen.

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Wichtigste Fakten

  • Die meisten Verkäufe und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden sind befreit von der Mehrwertsteuer.
  • Der Option zur Besteuerung wandelt eine steuerbefreite Lieferung in eine steuerpflichtige Lieferung um.
  • Neue Wohngebäude sind Nullsteuersatz beim Erstverkauf durch den Bauträger.
  • Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum kann unter bestimmten Umständen förderfähig sein. 5% ermäßigter Tarif.

Standardeinstellung: Ausgenommen

Der Verkauf, die Verpachtung oder die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden erfolgt im Allgemeinen befreit von der Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer erhoben wird, Sie aber auch die Vorsteuer auf damit verbundene Kosten nicht zurückfordern können.[1]

Die Option zur Besteuerung

Sie können für eine Gewerbeimmobilie die „Option zur Besteuerung“ wählen, was bedeutet, dass Sie 20 % Mehrwertsteuer auf Mieteinnahmen und Verkaufserlöse erheben. Der Hauptgrund dafür ist, Vorsteuer zurückfordern bei Bau-, Renovierungs- oder Kaufkosten.[2]

  • Benachrichtigen Sie HMRC innerhalb von 30 Tagen mithilfe des Formulars. USt-IdNr. 1614A
  • Die Option gilt in der Regel für 20 Jahre
  • Gilt nicht für Wohngrundstücke oder bestimmte Gebäude (z. B. Krankenhäuser).

Neue Wohngebäude

Der erste Verkauf eines neuen Wohngebäudes durch den Erbauer selbst ist NullsteuersatzDer Bauunternehmer berechnet 0 % Mehrwertsteuer, kann aber die gesamte Vorsteuer auf die Baukosten zurückfordern.[3]

Umrechnungen

Die Umwandlung eines Nichtwohngebäudes in eine Wohnimmobilie kann unter bestimmten Umständen förderfähig sein. 5% ermäßigter TarifAuch die Renovierung einer Immobilie, die seit mehr als zwei Jahren leer steht, kann in Frage kommen.

Häufig gestellte Fragen

Wird beim Verkauf von Immobilien in Großbritannien Mehrwertsteuer erhoben?

Die meisten Verkäufe und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Option zur Besteuerung kann jedoch eine steuerbefreite Leistung in eine steuerpflichtige Leistung umwandeln, und neue Wohngebäude sind beim ersten Verkauf durch den Bauträger mit Nullsteuersatz belegt.

Welche Möglichkeiten gibt es, Immobilien zu besteuern?

Die Option zur Besteuerung ermöglicht es Ihnen, 20 % Mehrwertsteuer auf die Vermietung oder den Verkauf von Gewerbeimmobilien zu erheben. Hauptgrund für die Wahl dieser Option ist die Geltendmachung der Vorsteuer auf Bau-, Renovierungs- oder Kaufkosten. Sie müssen HMRC innerhalb von 30 Tagen benachrichtigen.

Wird auf Neubauwohnungen Mehrwertsteuer erhoben?

Der Erstverkauf eines neuen Wohngebäudes durch den Erbauer unterliegt dem Mehrwertsteuersatz von 0 %. Der Bauunternehmer kann die gesamte Vorsteuer auf die Baukosten zurückfordern, obwohl er dem Käufer keine Mehrwertsteuer berechnet.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Immobilienumwandlungen?

Die Umwandlung eines Nichtwohngebäudes in eine Wohnimmobilie kann unter Umständen für den ermäßigten Steuersatz von 5 % in Frage kommen. Auch die Renovierung einer Immobilie, die zwei Jahre oder länger leer stand, kann unter Umständen für den ermäßigten Steuersatz in Frage kommen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Mehrwertsteuer und Immobilien — GOV.UK
  2. Option zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden (Mehrwertsteuer-Mitteilung 742A) — GOV.UK
  3. Mehrwertsteuer auf Bau- und Sanierungsarbeiten — GOV.UK

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