Teilweise Befreiung

Wenn Ihr Unternehmen sowohl steuerpflichtige als auch steuerbefreite Lieferungen und Leistungen erbringt, können Sie nur einen Teil Ihrer Vorsteuer zurückfordern. So funktioniert die teilweise Steuerbefreiung.

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Wichtigste Fakten

  • Eine teilweise Befreiung gilt, wenn Sie beides tun steuerpflichtig und steuerbefreit Lieferungen.
  • Sie können die Vorsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen zurückfordern, aber nicht befreit Lieferungen.
  • Der Standardmethode verwendet ein Verhältnis von steuerpflichtigen zu gesamten Lieferungen.
  • A de minimis Die Beschränkung bedeutet, dass Sie die gesamte Vorsteuer zurückfordern können, wenn die steuerbefreite Vorsteuer gering genug ist.

Wie sich die teilweise Mehrwertsteuerbefreiung auf Ihre Vorsteuer auswirkt

Wenn Ihr Unternehmen beides herstellt steuerpflichtige Lieferungen (Standard-, ermäßigter oder Nullsatz) und ausgenommene LieferungenSie sind „teilweise befreit“. Sie können nur die Vorsteuer zurückfordern, die sich auf Ihre steuerpflichtigen Lieferungen bezieht.[1]

Drei Kategorien der Vorsteuer

KategorieKönnen Sie es zurückfordern?
Direkt zurechenbar auf steuerpflichtige LieferungenJa – vollständig wiederverwertbar
Direkt auf befreite Lieferungen zurückzuführenNein – nicht erstattungsfähig
Nicht zurechenbar (Gemeinkosten)Teilweise – aufgeteilt nach Ihrer gewählten Methode

Die Standardmethode

Die Standardmethode berechnet den Anteil der nicht zurechenbaren Vorsteuer, den Sie zurückfordern können:[1]

Einbringlicher Prozentsatz = (Steuerpflichtige Lieferungen ÷ Gesamtlieferungen) × 100

Auf den nächsten ganzen Prozentsatz aufrunden.

Wenden Sie diesen Prozentsatz auf Ihre nicht zurechenbare Vorsteuer an, um den erstattungsfähigen Betrag zu berechnen.

Die De-minimis-Grenze

Selbst wenn Sie teilweise befreit sind, können Sie Steuern zurückfordern. alle Ihre Vorsteuer, wenn die steuerbefreite Vorsteuer beträgt:[1]

  • 625 £ pro Monat im Durchschnitt (oder 7.500 £ pro Jahr), Und
  • Nicht mehr als 50% Ihrer gesamten Vorsteuer

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Sind sie es, wird Ihre steuerbefreite Vorsteuer als geringfügig angesehen und ist vollständig erstattungsfähig.

Jährliche Anpassung

Sie erstellen vierteljährlich eine vorläufige Berechnung. Jahresende (am Ende Ihres Umsatzsteuerjahres) führen Sie eine jährliche Anpassung Dabei wird der rückforderbare Prozentsatz für das gesamte Jahr neu berechnet und etwaige Über- oder Unterforderungen werden korrigiert.[1]

Spezielle Methoden

Wenn die Standardmethode kein faires Ergebnis liefert, können Sie bei HMRC einen Antrag stellen. spezielle MethodeGängige Alternativen sind:

  • Flächenmethode (z. B. für Immobilienunternehmen)
  • Methode der Personenzählung
  • Transaktionszählmethode

Jede Sondermethode muss HMRC genehmigt werden, bevor Sie sie anwenden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer teilweisen Mehrwertsteuerbefreiung?

Eine teilweise Steuerbefreiung liegt vor, wenn ein Unternehmen sowohl steuerpflichtige als auch steuerbefreite Lieferungen und Leistungen erbringt. Das bedeutet, dass Sie nur die Vorsteuer für Ihre steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen zurückfordern können, nicht aber die Vorsteuer auf Kosten im Zusammenhang mit steuerbefreiten Tätigkeiten.

Wie wird die Rückforderungsquote für die teilweise Befreiung berechnet?

Nach der Standardmethode wird der erstattungsfähige Prozentsatz berechnet, indem die steuerpflichtigen Lieferungen durch die Gesamtlieferungen dividiert, mit 100 multipliziert und aufgerundet werden. Dieser Prozentsatz wird auf die nicht zurechenbare (Gemeinkosten-)Vorsteuer angewendet.

Was ist die Bagatellgrenze für eine teilweise Befreiung?

Wenn Ihre steuerfreie Vorsteuer im Durchschnitt nicht mehr als 625 £ pro Monat und nicht mehr als 50 % Ihrer gesamten Vorsteuer beträgt und beide Bedingungen erfüllt sind, wird sie als unerheblich angesehen und Sie können Ihre gesamte Vorsteuer zurückfordern.

Wie hoch ist die jährliche Anpassung des Teilfreibetrags?

Sie erstellen vierteljährlich eine vorläufige Berechnung. Am Ende Ihres Umsatzsteuerjahres führen Sie eine jährliche Anpassung durch, bei der der erstattungsfähige Prozentsatz für das gesamte Jahr neu berechnet und etwaige Über- oder Unterforderungen korrigiert werden.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Teilweise Befreiung (USt-Hinweis 706) — GOV.UK
  2. Mehrwertsteuerleitfaden (Mehrwertsteuerhinweis 700) — GOV.UK
  3. Vorsteuerabzug — GOV.UK

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