Mehrwertsteuer auf Speisen und Catering

Die Mehrwertsteuerregelung für Lebensmittel ist bekanntermaßen kompliziert. Die meisten Grundnahrungsmittel sind von der Mehrwertsteuer befreit, aber warme Speisen zum Mitnehmen, Catering, Süßwaren und bestimmte andere Artikel unterliegen dem regulären Mehrwertsteuersatz.

#GoFile — HMRC anerkannt, kostenlos zum Ausprobieren.

Kostenlos testen →

Wichtigste Fakten

  • Die meisten Grundnahrungsmittel und Getränke für den Heimgebrauch sind Nullsteuersatz.
  • Warme Speisen zum Mitnehmen und alle Catering-Leistungen sind Standardmäßig mit 20 % bewertet.
  • Süßwaren, Chips, Eiscreme und alkoholische Getränke sind Standardbewertung.
  • Die Unterscheidung zwischen „Lebensmitteln“ und „Süßwaren“ kann überraschend schwierig sein.

Lebensmittel ohne Bewertung (0%)

Die meisten Grundnahrungsmittel für den Heimverzehr sind steuerfrei:[1]

  • Brot, Mehl, Reis, Nudeln
  • Obst und Gemüse (frisch und gefroren)
  • Fleisch, Fisch, Geflügel (roh)
  • Milch, Käse, Eier, Butter
  • Tee, Kaffee, Zucker
  • Einfache Kekse und Kuchen

Standardbewertete Lebensmittel (20 %)

Folgende Artikel werden mit 20 % berechnet:[1]

  • Süßwaren (Schokolade, Süßigkeiten, Pralinen)
  • Chips und herzhafte Snacks
  • Eiscreme
  • alkoholische Getränke
  • Erfrischungsgetränke (einschließlich abgefülltem Wasser in bestimmten Kontexten)
  • Warme Speisen zum Mitnehmen
  • Gastronomie (jegliche Speisen, die in einem Restaurant, Café oder Imbiss serviert werden)

Die Regel für scharfes Essen

Speisen, die dem Kunden heiß serviert werden, fallen unter den Standardpreis. „Heiß“ bedeutet über der Umgebungstemperatur und zum Verzehr heiß erhitzt.[2]

Berühmte Grenzfälle

ArtikelMehrwertsteuersatzWarum
Jaffa Cakes0%Sie gelten als Kuchen, nicht als Kekse (bekanntlich ein Urteil eines Steuergerichts).
Schokoladenkekse20%Süßwaren (mit Schokolade überzogen)
Pfannkuchen0%Kuchen
Pringles20%Herzhafte Snacks (trotz anfänglicher rechtlicher Anfechtung)
Tortilla-Chips (natur)0%Wird wie ein Lebensmittel behandelt, nicht wie ein Snackprodukt.

Tipp: Wenn Sie Lebensmittel mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen verkaufen, benötigen Sie ein System, das den Mehrwertsteuersatz pro Produkt ermittelt. Kassensysteme (EPOS) übernehmen diese Aufgabe in der Regel. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehrwertsteuerregelungen für den Einzelhandel Führung.

Häufig gestellte Fragen

Sind Lebensmittel in Großbritannien von der Mehrwertsteuer befreit?

Die meisten Grundnahrungsmittel für den Heimverzehr sind steuerfrei, darunter Brot, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch und einfache Kekse. Süßwaren, Chips, Eiscreme, warme Speisen zum Mitnehmen und Catering werden hingegen mit 20 % besteuert.

Unterliegt warmes Essen zum Mitnehmen der Mehrwertsteuer?

Ja. Warme Speisen zum Mitnehmen werden standardmäßig mit 20 % bewertet. Speisen gelten als „warm“, wenn sie über Raumtemperatur liegen und zum Verzehr erhitzt wurden.

Sind Jaffa Cakes steuerfrei oder steuerpflichtig?

Jaffa Cakes werden mit 0 % besteuert, da sie als Kuchen und nicht als schokoladenüberzogene Kekse gelten. Dies wurde bekanntlich von einem Steuergericht entschieden.

Unterliegt Essen im Restaurant der Mehrwertsteuer?

Ja. Für alle Cateringleistungen – also Speisen, die in Restaurants, Cafés oder Imbissbuden serviert werden – gilt ein Mehrwertsteuersatz von 20 %, unabhängig davon, ob die Lebensmittel selbst im Einzelhandel von der Mehrwertsteuer befreit wären.

Sind Schokoladenkekse steuerbefreit?

Nein. Schokoladenüberzogene Kekse gelten als Süßwaren und werden mit 20 % besteuert. Einfache Kekse ohne Schokolade sind steuerfrei.

Weiterführende Literatur

Auf der Suche nach einfachen Mehrwertsteuer-Software?

# GoFile ist von HMRC anerkannt und wird von über 50.000 britischen Unternehmen genutzt. In wenigen Minuten eingerichtet, Steuererklärungen sicher einreichen.

Jetzt kostenlos starten

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar

Quellen

  1. Lebensmittel (USt-Hinweis 701/14) — GOV.UK
  2. Catering und Speisen zum Mitnehmen (USt-Hinweis 709/1) — GOV.UK
  3. Mehrwertsteuersätze — GOV.UK

Bereit zur Einreichung?

Beginnen Sie mit dem Ausfüllen des Antrags Mehrwertsteuer kehrt heute zurück

# GoFile ist eine HMRC anerkannte Software, die von über 50.000 britischen Unternehmen genutzt wird. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten – Buchhaltungskenntnisse sind nicht erforderlich.

Jetzt kostenlos starten →

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar

Haben Sie eine Frage?

Unser Team in Großbritannien hat bereits Tausenden von Unternehmen bei der Umsatzsteuererklärung geholfen. Wir unterstützen Sie gerne.

Kontaktieren Sie unser Team