Wichtigste Fakten
- Die meisten Grundnahrungsmittel und Getränke für den Heimgebrauch sind Nullsteuersatz.
- Warme Speisen zum Mitnehmen und alle Catering-Leistungen sind Standardmäßig mit 20 % bewertet.
- Süßwaren, Chips, Eiscreme und alkoholische Getränke sind Standardbewertung.
- Die Unterscheidung zwischen „Lebensmitteln“ und „Süßwaren“ kann überraschend schwierig sein.
Lebensmittel ohne Bewertung (0%)
Die meisten Grundnahrungsmittel für den Heimverzehr sind steuerfrei:[1]
- Brot, Mehl, Reis, Nudeln
- Obst und Gemüse (frisch und gefroren)
- Fleisch, Fisch, Geflügel (roh)
- Milch, Käse, Eier, Butter
- Tee, Kaffee, Zucker
- Einfache Kekse und Kuchen
Standardbewertete Lebensmittel (20 %)
Folgende Artikel werden mit 20 % berechnet:[1]
- Süßwaren (Schokolade, Süßigkeiten, Pralinen)
- Chips und herzhafte Snacks
- Eiscreme
- alkoholische Getränke
- Erfrischungsgetränke (einschließlich abgefülltem Wasser in bestimmten Kontexten)
- Warme Speisen zum Mitnehmen
- Gastronomie (jegliche Speisen, die in einem Restaurant, Café oder Imbiss serviert werden)
Die Regel für scharfes Essen
Speisen, die dem Kunden heiß serviert werden, fallen unter den Standardpreis. „Heiß“ bedeutet über der Umgebungstemperatur und zum Verzehr heiß erhitzt.[2]
Berühmte Grenzfälle
| Artikel | Mehrwertsteuersatz | Warum |
|---|---|---|
| Jaffa Cakes | 0% | Sie gelten als Kuchen, nicht als Kekse (bekanntlich ein Urteil eines Steuergerichts). |
| Schokoladenkekse | 20% | Süßwaren (mit Schokolade überzogen) |
| Pfannkuchen | 0% | Kuchen |
| Pringles | 20% | Herzhafte Snacks (trotz anfänglicher rechtlicher Anfechtung) |
| Tortilla-Chips (natur) | 0% | Wird wie ein Lebensmittel behandelt, nicht wie ein Snackprodukt. |
Tipp: Wenn Sie Lebensmittel mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen verkaufen, benötigen Sie ein System, das den Mehrwertsteuersatz pro Produkt ermittelt. Kassensysteme (EPOS) übernehmen diese Aufgabe in der Regel. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehrwertsteuerregelungen für den Einzelhandel Führung.
Häufig gestellte Fragen
Sind Lebensmittel in Großbritannien von der Mehrwertsteuer befreit?
Die meisten Grundnahrungsmittel für den Heimverzehr sind steuerfrei, darunter Brot, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch und einfache Kekse. Süßwaren, Chips, Eiscreme, warme Speisen zum Mitnehmen und Catering werden hingegen mit 20 % besteuert.
Unterliegt warmes Essen zum Mitnehmen der Mehrwertsteuer?
Ja. Warme Speisen zum Mitnehmen werden standardmäßig mit 20 % bewertet. Speisen gelten als „warm“, wenn sie über Raumtemperatur liegen und zum Verzehr erhitzt wurden.
Sind Jaffa Cakes steuerfrei oder steuerpflichtig?
Jaffa Cakes werden mit 0 % besteuert, da sie als Kuchen und nicht als schokoladenüberzogene Kekse gelten. Dies wurde bekanntlich von einem Steuergericht entschieden.
Unterliegt Essen im Restaurant der Mehrwertsteuer?
Ja. Für alle Cateringleistungen – also Speisen, die in Restaurants, Cafés oder Imbissbuden serviert werden – gilt ein Mehrwertsteuersatz von 20 %, unabhängig davon, ob die Lebensmittel selbst im Einzelhandel von der Mehrwertsteuer befreit wären.
Sind Schokoladenkekse steuerbefreit?
Nein. Schokoladenüberzogene Kekse gelten als Süßwaren und werden mit 20 % besteuert. Einfache Kekse ohne Schokolade sind steuerfrei.
Weiterführende Literatur
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Quellen
- Lebensmittel (USt-Hinweis 701/14) — GOV.UK
- Catering und Speisen zum Mitnehmen (USt-Hinweis 709/1) — GOV.UK
- Mehrwertsteuersätze — GOV.UK