Nullsteuersatz (0%)

Lieferungen mit Nullsatz unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0 %. Sie berechnen Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer, aber Sie dürfen Sie können die Vorsteuer weiterhin zurückfordern. Hier erfahren Sie, was dafür berechtigt ist.

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Wichtigste Fakten

  • Nullsatz bedeutet, dass der Mehrwertsteuersatz beträgt 0% — aber die Lieferung ist trotzdem „steuerpflichtig“.
  • Du kannst Vorsteuer zurückfordern bei Einkäufen im Zusammenhang mit steuerfreien Lieferungen.
  • Gängige Beispiele: die meisten Lebensmittel, Kinderkleidung, Bücher, Zeitungen, Exportgüter.
  • Nullbesteuert ist nicht dasselbe wie befreit — Steuerbefreite Lieferungen verhindern den Vorsteuerabzug.

Welche Waren und Dienstleistungen sind vom Mehrwertsteuersatz befreit?

Eine Lieferung mit Nullsteuersatz wird mit 0 % besteuert. Sie zahlen keine Mehrwertsteuer auf den Preis, aber die Lieferung zählt trotzdem zu Ihrem steuerpflichtigen Umsatz. Entscheidend ist, dass Sie kann Vorsteuer zurückfordern bei Ihren Geschäftseinkäufen.[1]

Nullsteuersatz vs. Steuerbefreiung

Null-BewertungBefreit
Dem Kunden wird die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.0%Keiner
Gilt als steuerpflichtiger UmsatzJaNEIN
Vorsteuer kann zurückgefordert werdenJaNEIN

Hauptkategorien ohne Bewertung

Die wichtigsten Artikel, die vom Nullsteuersatz befreit sind, sind:[3]

  • Die meisten Lebensmittel — Grundnahrungsmittel (keine Catering-Leistungen, warme Speisen, Süßwaren oder Restaurantgerichte)[2]
  • Kinderbekleidung und -schuhe
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (Print und Digital)
  • Wasser und Abwasser (Inlandsversorgung)
  • Verschreibungspflichtige Medikamente und medizinische Geräte
  • Neue Wohngebäude (Erstverkauf durch den Bauträger)
  • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, Inlandsflüge)
  • Exporte (Warenversand außerhalb Großbritanniens)
  • Hygieneprodukte (ab Januar 2021)
  • durch Spenden finanzierte Ausrüstung für Menschen mit Behinderungen

Essen: Was ist kostenlos und was nicht?

Nullsteuersatz (0 %)Standardbewertung (20 %)
Brot, Milch, Obst, GemüseSüßwaren (Schokolade, Bonbons, Chips)
Tee, Kaffee, ZuckerAlkoholische Getränke, alkoholfreie Getränke
Tiefkühlkost zum SelberkochenWarme Speisen zum Mitnehmen
Kekse (natur)Schokoladenkekse

Warum ist das wichtig? Wenn Sie hauptsächlich Waren oder Dienstleistungen anbieten, die dem Nullsteuersatz unterliegen, können Sie regelmäßig Mehrwertsteuererstattungen vom HMRC beantragen. Sie berechnen Ihren Kunden 0 %, erhalten aber die Mehrwertsteuer zurück, die Sie für Zutaten, Ausrüstung und Gemeinkosten zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Nullsatz bei der Mehrwertsteuer?

Nullsteuersatz bedeutet, dass der Mehrwertsteuersatz 0 % beträgt. Sie berechnen Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer, die Lieferung gilt aber dennoch als steuerpflichtig, sodass Sie die Vorsteuer auf Ihre damit verbundenen Geschäftseinkäufe zurückfordern können.

Worin besteht der Unterschied zwischen Nullsatz und Steuerbefreiung?

Lieferungen mit Nullsteuersatz unterliegen einem Steuersatz von 0 % und Sie können die Vorsteuer auf die damit verbundenen Kosten zurückfordern. Steuerbefreite Lieferungen sind nicht steuerpflichtig, zählen nicht zu Ihrem steuerpflichtigen Umsatz und Sie können die Vorsteuer auf die zu ihrer Erbringung verwendeten Einkäufe nicht zurückfordern.

Sind Lebensmittel von der Mehrwertsteuer befreit?

Die meisten Grundnahrungsmittel für den Heimverzehr sind steuerfrei, darunter Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch und einfache Kekse. Süßwaren, Chips, alkoholische und alkoholfreie Getränke, warme Speisen zum Mitnehmen und Restaurantbesuche werden hingegen mit 20 % besteuert.

Sind Kinderkleidung von der Nullsteuer befreit?

Ja. Kinderbekleidung und -schuhe sind vom Mehrwertsteuersatz befreit (0% Mehrwertsteuer).

Werden Umsätze mit Nullsteuersatz auf die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle angerechnet?

Ja. Auch Lieferungen mit Nullsteuersatz sind steuerpflichtig und zählen zu Ihrem umsatzsteuerpflichtigen Umsatz. Übersteigt Ihr gesamter umsatzsteuerpflichtiger Umsatz (einschließlich Nullsteuersatzumsätze) 90.000 £, müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Mehrwertsteuersätze — GOV.UK
  2. Lebensmittel (USt-Hinweis 701/14) — GOV.UK
  3. Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen — GOV.UK

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