Anforderungen an die Unternehmensbuchhaltung

Jede Kapitalgesellschaft muss einen Jahresabschluss erstellen und diesen sowohl beim Handelsregister (Companies House) als auch bei HMRC einreichen. Das Format hängt von der Unternehmensgröße ab – von Jahresabschlüssen für Kleinstunternehmen bis hin zu vollständig geprüften Jahresabschlüssen.

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Wichtigste Fakten

  • Gesetzliche Jahresabschlüsse müssen beigefügt werden CT600 wenn es bei HMRC eingereicht wird (im iXBRL-Format).
  • Mikro-Einheiten (FRS 105) können sehr einfache Jahresabschlüsse mit minimaler Offenlegung einreichen.
  • Kleine Unternehmen (FRS 102 Abschnitt 1A) können verkürzte Jahresabschlüsse beim Companies House einreichen.
  • Unternehmen, die die Prüfschwelle Ihre Konten müssen unabhängig geprüft werden.

Was sind Jahresabschlüsse?

Der Jahresabschluss (auch Jahresabschluss genannt) ist der formelle Finanzbericht, den ein Unternehmen am Ende jedes Geschäftsjahres erstellen muss. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.[1]

Ein vollständiger Jahresabschluss umfasst typischerweise:

  • A Bilanz (Bilanzaufstellung)
  • A Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Anmerkungen zu den Konten (Erläuterung der Zahlen und Rechnungslegungsgrundsätze)
  • A Bericht des Verwaltungsrats (für Unternehmen, die nicht klein sind)

Diese Jahresabschlüsse müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und von einem Verwaltungsratsmitglied im Namen des Verwaltungsrats unterzeichnet werden.

Rechnungslegungsrahmen nach Unternehmensgröße

Im Vereinigten Königreich werden je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Rechnungslegungsstandards angewendet:[1]

KategorieStandardSchwellenwerte (2 von 3 müssen erfüllt sein)
Mikro-Entität FRS 105 Umsatz ≤ 632.000 £, Vermögen ≤ 316.000 £, Mitarbeiter ≤ 10
Kleinunternehmen FRS 102 Abschnitt 1A Umsatz ≤ 10,2 Mio. £, Vermögen ≤ 5,1 Mio. £, Mitarbeiter ≤ 50
Mittelständisches Unternehmen FRS 102 (voll) Umsatz ≤ 36 Mio. £, Vermögen ≤ 18 Mio. £, Mitarbeiter ≤ 250
Großunternehmen FRS 102 (vollständig) oder IFRS Überschreitet mittlere Schwellenwerte

Abschlüsse von Kleinstunternehmen (FRS 105)

Die einfachste Option. Die Jahresabschlüsse von Kleinstunternehmen umfassen lediglich eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung mit sehr wenigen Erläuterungen. Ein Lagebericht ist nicht erforderlich, und die Abschlüsse können in vereinfachter Form erstellt werden.[1]

Jahresabschlüsse kleiner Unternehmen (FRS 102 Abschnitt 1A)

Kleine Unternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse gemäß FRS 102 Abschnitt 1A. Dieser erfordert zwar etwas mehr Offenlegung als FRS 105, erlaubt aber dennoch vereinfachte Formate. Kleine Unternehmen können ihre Jahresabschlüsse beim Companies House einreichen. Kurzfassungen (ohne Gewinn- und Verlustrechnung).[2]

HMRC erhält stets vollständige Abrechnungen. Während Companies House kleinen und Kleinstunternehmen die Einreichung verkürzter Jahresabschlüsse erlaubt, verlangt HMRC die voll Jahresabschlüsse mit CT600 – einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung.[4]

Prüfungsanforderungen

Nicht alle Unternehmen benötigen eine Wirtschaftsprüfung. Ein Unternehmen ist von der Prüfung befreit wenn es als klein eingestuft wird und im Geschäftsjahr mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:[3]

  • Jahresumsatz von nicht mehr als 10,2 Millionen Pfund
  • Bilanzsumme von nicht mehr als 5,1 Millionen Pfund
  • Nicht mehr als 50 Mitarbeiter

Bestimmte Unternehmen jedoch muss unabhängig von der Größe geprüft werden:

  • Aktiengesellschaften (AGs)
  • Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, die nicht klein ist
  • Unternehmen in regulierten Branchen (z. B. Banken, Versicherungen, die von der FCA zugelassen sind)
  • Unternehmen, bei denen Aktionäre, die mindestens 10 % der Aktien halten, eine Prüfung beantragen.

Einreichung von Jahresabschlüssen

Gesetzliche Jahresabschlüsse müssen an zwei Stellen eingereicht werden:[2]

Eingereicht beiFristFormat
Companies House9 Monate nach dem Bilanzstichtag (private Unternehmen)PDF, XHTML oder iXBRL (für die Online-Einreichung)
HMRC12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (mit dem Formular CT600)iXBRL-only

Die Frist des Companies House ist früher Da Unternehmen ihre Jahresabschlüsse in der Regel rechtzeitig vor dem Stichtag der britischen Steuerbehörde HMRC beim Companies House einreichen und sie anschließend dem Formular CT600 beifügen, verwenden sie HMRC anerkannte Software wie beispielsweise … GoFile Tool zur Einreichung der Körperschaftsteuererklärung Die iXBRL-Konten werden beim Einreichen der Steuererklärung angehängt.

Verspätungszuschläge beim Companies House Diese Strafen sind von HMRC -Strafen getrennt und werden automatisch verhängt. Ein privates Unternehmen, das seine Unterlagen einen Tag zu spät beim Companies House einreicht, erhält eine Strafe von 150 £, ansteigend auf £1,500 weil sie mehr als 6 Monate zu spät waren.[2]

Konten und der CT600

Die Jahresabschlüsse sind ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung CT600. HMRC verwendet sie zur Überprüfung der Zahlen in der Steuerberechnung. Folgende Punkte sind zu beachten:[4]

  • Die Konten müssen in iXBRL-Format bei HMRC eingereicht
  • Die Konten müssen Folgendes abdecken: gleiche Periode als CT600 (oder für denselben Abrechnungszeitraum, wenn die Abschlüsse einen langen Zeitraum umfassen, der in zwei CT-Abrechnungszeiträume unterteilt ist)
  • Der Buchgewinn in den Konten sollte mit dem Ausgangspunkt übereinstimmen. Steuerberechnung
  • Wenn Konten neu formuliert Nach der Einreichung sollte eine geänderte CT600-Erklärung zusammen mit den überarbeiteten Jahresabschlüssen eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Abschlüsse muss eine Kapitalgesellschaft einreichen?

Jede Kapitalgesellschaft muss einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhangangaben enthält. Dieser ist innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister (Companies House) und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim HMRC ) (im iXBRL-Format zusammen mit dem Formular CT600) einzureichen.

Benötigt mein kleines Unternehmen eine Wirtschaftsprüfung?

Nein, wenn Ihr Unternehmen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt: Umsatz maximal 10,2 Millionen Pfund, Bilanzsumme maximal 5,1 Millionen Pfund und maximal 50 Mitarbeiter. Aktiengesellschaften und Unternehmen, die nicht zu kleinen Unternehmensgruppen gehören, müssen grundsätzlich geprüft werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen Konten für Kleinstunternehmen und Konten für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen (FRS 105) können sehr einfache Jahresabschlüsse mit minimalen Angaben einreichen – lediglich eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Kleine Unternehmen (FRS 102 Abschnitt 1A) müssen detailliertere Angaben machen, können aber dennoch verkürzte Jahresabschlüsse beim Handelsregister einreichen.

Was passiert, wenn ich die Firmenabschlüsse zu spät einreiche?

Eine verspätete Einreichung beim Companies House zieht automatische Strafen ab 150 £ nach sich, die sich bei einer Verspätung von mehr als sechs Monaten auf 1.500 £ erhöhen. HMRC erhebt zudem separate Strafen für eine verspätete Einreichung des Formulars CT600 ab 100 £.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erstellung des Jahresabschlusses für eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung — GOV.UK
  2. Lebenszyklus eines Unternehmens: jährliche Anforderungen — GOV.UK
  3. Prüfungsbefreiung für private Kapitalgesellschaften — GOV.UK
  4. Reichen Sie Ihre Jahresabschlüsse und die Körperschaftsteuererklärung ein. — GOV.UK

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