Befreiung bei wesentlicher Beteiligung (SSE)

Die Befreiung bei wesentlicher Beteiligung kann ein Unternehmen vollständig von der Körperschaftsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft befreien. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und wer die Voraussetzungen erfüllt.

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Wichtigste Fakten

  • SSE befreit 100 % des steuerpflichtigen Gewinns bei einer qualifizierten Veräußerung von Aktien.
  • Das entsorgende Unternehmen muss einen solchen besessen haben 10 % oder mehr Aktienbeteiligung mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate in den 6 Jahren vor der Entsorgung.
  • Sowohl die Entsorgungsunternehmen und die Unternehmen, dessen Aktien verkauft werden muss im Allgemeinen sein Handel Unternehmen (oder Mitglieder von Handelsgruppen).
  • Ein Ausnahme für institutionelle Anleger kann auch dann angewendet werden, wenn das investierende Unternehmen keine Handelsaktivitäten ausübt.
  • SSE befreit auch zugehörige Unternehmen Verluste — das heißt, es gibt keine Entschädigung, wenn die Veräußerung mit einem Verlust verbunden ist.

Wie die SSE steuerfreie Aktienverkäufe ermöglicht

Die Befreiung von wesentlichen Beteiligungen (Substantial Shareholding Exemption, SSE) wurde 2002 eingeführt, um Großbritannien zu einem attraktiven Standort für Holdinggesellschaften zu machen. Wenn ein Unternehmen Anteile an einer Tochtergesellschaft verkauft und die SSE Anwendung findet, ist der daraus resultierende Gewinn … vollständig befreit aus der Körperschaftsteuer.[1]

Ohne die SSE-Regelung würde eine Muttergesellschaft, die Anteile an einer Tochtergesellschaft mit einem Gewinn von beispielsweise 5 Millionen Pfund verkauft, eine Körperschaftsteuer von bis zu 1,25 Millionen Pfund zu 25 % zahlen müssen. Die SSE-Regelung beseitigt diese Steuerbelastung vollständig. Sofern die Befreiung greift, wird der Gewinn einfach von den in der Steuererklärung ausgewiesenen steuerpflichtigen Gewinnen ausgenommen. CT600 des Unternehmens.

Bedingungen für SSE

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Ausnahme gilt:[1][2]

1. Die Beteiligungsbedingung

Das entsorgende Unternehmen muss einen solchen besessen haben bedeutende Beteiligung an dem Unternehmen, dessen Aktien verkauft werden. Eine Aktienbeteiligung ist bedeutend, wenn sie Folgendes repräsentiert: 10 % oder mehr des Stammaktienkapitals.

Die 10%-Beteiligung muss gehalten worden sein. ununterbrochen für mindestens 12 Monate innerhalb der 6-Jahres-Zeitraum endet mit dem Entsorgungsdatum.

2. Der Zustand des veräußernden Unternehmens

Das entsorgende Unternehmen muss ein Handelsunternehmen oder ein Mitglied von Handelsgruppe (oder ein qualifizierter institutioneller Anleger – siehe unten). Dies wird zum Zeitpunkt der Veräußerung geprüft.

3. Zustand des Zielunternehmens

Das Unternehmen, dessen Aktien verkauft werden (das „Beteiligungsunternehmen“), muss ein Handelsunternehmen oder die Holdinggesellschaft einer HandelsgruppeDies wurde getestet:

  • Zum Zeitpunkt der Entsorgung Und
  • Unmittelbar nach der Veräußerung (oder zu Beginn der Veräußerung, wenn die Aktien in Etappen verkauft werden)

„Handels“-Anforderung: Ein Unternehmen ist „handelnd“, wenn seine Aktivitäten nicht Folgendes umfassen: erheblichen Umfang Nicht-Handelstätigkeiten. HMRC betrachtet Tätigkeiten im Allgemeinen als wesentlich, wenn sie mehr als etwa 20 % der Gesamttätigkeit des Unternehmens ausmachen (gemessen an Vermögen, Einkommen, Ausgaben und Managementzeit).[1]

Die Ausnahme für institutionelle Anleger

Seit 2017 wurde SSE so erweitert, dass qualifizierte institutionelle Anleger kann auch dann davon profitieren, wenn das veräußernde Unternehmen selbst kein Handelsunternehmen ist.[4]

Dieses Produkt wurde primär für Private-Equity- und Staatsfonds konzipiert. Zu den qualifizierten institutionellen Anlegern zählen:

  • Unternehmen, die sich vollständig im Besitz von Staatsfonds befinden
  • Unternehmen, die sich vollständig im Besitz qualifizierter Pensionskassen befinden
  • Unternehmen, die sich vollständig im Besitz von Lebensversicherungsgesellschaften befinden (in Bezug auf deren BLAGAB-Geschäft)
  • Bestimmte börsennotierte Unternehmen ohne einen einzigen beherrschenden Aktionär

Sofern die Ausnahme für institutionelle Anleger Anwendung findet, nur das Zielunternehmen muss die Handelsbedingung erfüllen – das veräußernde Unternehmen muss kein Handelsunternehmen oder Mitglied einer Handelsgruppe sein.

Was SSE nicht abdeckt

SSE befreit Gewinne von der Steuer, verhindert aber auch … Verluste von der Zulässigkeit. Wenn Sie Aktien mit Verlust verkaufen und die SSE Anwendung findet, kann nicht Beantragung der Kapitalverlustentlastung.[2]

Weitere zu beachtende Punkte:

SituationSSE verfügbar?
Veräußerung von Anteilen an einer Handelstochtergesellschaft (10 % oder mehr, gehalten seit mehr als 12 Monaten)Ja
Veräußerung von Anteilen an einer InvestmentgesellschaftNEIN — Das Ziel muss gehandelt werden
Veräußerung durch eine Investmentgesellschaft (nicht durch einen institutionellen Anleger)NEIN — Das veräußernde Unternehmen muss ein Handelsunternehmen sein
Aktienbeteiligung unter 10 %NEIN — Beteiligung nicht wesentlich
10 % wurden nur 6 Monate gehalten, bevor sie veräußert wurden.NEIN — Die 12-monatige Haltefrist wurde nicht eingehalten
Entsorgung mit VerlustSSE findet Anwendung, daher ist der Verlust nicht zulässig

Tipp: Vor dem Verkauf von Aktien mit Verlust sollte geprüft werden, ob die SSE-Regelung den Verlust nicht anerkennen würde. In diesem Fall kann es steuerlich vorteilhafter sein, den Verkauf so zu gestalten, dass die SSE-Regelung nicht anwendbar ist (z. B. durch vorherige Reduzierung des Aktienbesitzes unter 10 %, wobei jedoch Missbrauchsverhinderungsvorschriften gelten können).

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Ausnahme für wesentliche Aktienbeteiligungen?

Die SSE befreit ein Unternehmen vollständig von der Körperschaftsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft, vorausgesetzt, das veräußernde Unternehmen hielt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen 10 % oder mehr der Anteile.

Was sind die Bedingungen für SSE?

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Das veräußernde Unternehmen muss seit mindestens 12 Monaten eine Beteiligung von mindestens 10 % halten, das veräußernde Unternehmen muss ein Handelsunternehmen (oder ein qualifizierter institutioneller Anleger) sein, und das Zielunternehmen muss ebenfalls ein Handelsunternehmen sein.

Gilt die SSE-Regelung sowohl für Verluste als auch für Gewinne?

Ja – die SSE befreit sowohl Gewinne als auch Verluste von der Steuer. Wenn Sie Aktien mit Verlust veräußern und die SSE Anwendung findet, ist der Verlust für Zwecke der Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig.

Kann eine Investmentgesellschaft SSE beanspruchen?

Grundsätzlich nein – das veräußernde Unternehmen muss ein Handelsunternehmen oder Mitglied einer Handelsgruppe sein. Seit 2017 können jedoch qualifizierte institutionelle Anleger (wie Staatsfonds und Pensionskassen) auch dann profitieren, wenn sie nicht aktiv Handel treiben.

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Quellen

  1. Handbuch zur Unternehmensbesteuerung: CTM17500 – Befreiung für bedeutende Beteiligungen — GOV.UK
  2. Handbuch zu Kapitalgewinnen: CG53000 – Wesentliche Aktienbeteiligungen — GOV.UK
  3. Körperschaftsteuer: Berechnung steuerpflichtiger Gewinne und Verluste — GOV.UK
  4. Finanzgesetz (Nr. 2) 2017: Anhang 11 – Reformen der SSE — legislation.gov.uk

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