Wichtigste Fakten
- Die zusammengeführte Regelung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar beginnen. 1. April 2024.
- Es bietet eine 20 % steuerpflichtige Gutschrift oberhalb der Gewinnschwelle (RDEC-Stil) für alle Unternehmen.
- Der frühere erhöhte KMU-Abzug und das separate RDEC-System gelten nicht mehr für neue Zeiträume.
- Verlustbringend F&E-intensive KMU kann einen erhöhten auszahlbaren Gutschein im Wert von effektiv 27 % beanspruchen.
- A Schadensmeldungsformular ist für Erstantragsteller und Antragsteller, deren Antragsfrist abgelaufen ist, obligatorisch.
Warum ein Fusionsmodell?
Vor April 2024 gab es im Vereinigten Königreich zwei separate Förderprogramme für Forschung und Entwicklung: das KMU-Programm (ein erhöhter Abzug von 130 %, später auf 86 % reduziert) und die RDEC-Programm (ein 20%iger Bonus für große Unternehmen und einige KMU). Diese duale Struktur führte zu Komplexität, Fehlern und Missbrauchsmöglichkeiten.[3]
Das zusammengeführte System vereinfacht die Landschaft durch ein einheitliches Verfahren auf Basis des RDEC-Modells. Alle Unternehmen – KMU wie Großunternehmen – können nun auf dieselbe Weise Ansprüche geltend machen.
So funktioniert das fusionierte System
Im Rahmen des zusammengeführten Systems generieren förderfähige F&E-Ausgaben eine Ausgabenkredit oberhalb der Linie gleich 20% der anrechenbaren Ausgaben.[2]
Da die Steuergutschrift als steuerpflichtiges Einkommen behandelt wird, hängt der Nettogewinn vom Körperschaftsteuersatz des Unternehmens ab:
| CT-Rate | Bruttoguthaben | Steuer auf Gutschrift | Nettogewinn pro 100 £ F&E-Ausgaben |
|---|---|---|---|
| 25 % (Hauptsatz) | £20.00 | £5.00 | £15.00 |
| 19 % (geringe Gewinnspanne) | £20.00 | £3.80 | £16.20 |
Über der Linie Das bedeutet, dass die Steuergutschrift als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung, oberhalb der Körperschaftsteuer, ausgewiesen wird. Dadurch wird die Forschungs- und Entwicklungsförderung für Investoren und Kreditgeber sichtbar und ist vorteilhaft für Unternehmen mit Verlusten oder solche in Unternehmensgruppen, in denen die Steuergutschrift flexibler verrechnet werden kann.[2]
Verbesserte Kreditvergabe für forschungsintensive KMU
Verlustbringende KMU, deren förderfähige F&E-Ausgaben 30 % oder mehr der Gesamtausgaben werden als „forschungs- und entwicklungsintensiv“ eingestuft. Diese Unternehmen können einen höheren Steuerbonus geltend machen.[1]
- Der erhöhte zahlbare Kreditzins beträgt 14.5% des rückzahlbaren Verlustes
- Zusammen mit der 20%igen Ausgabengutschrift ergibt sich dadurch ein effektiver Vorteil von etwa 27% der anrechenbaren Ausgaben
- Das Unternehmen muss im betreffenden Geschäftsjahr Verluste erwirtschaften.
- Die 30%-Intensitätsschwelle wird in jeder Periode getestet.
Tipp: Liegt Ihre Forschungs- und Entwicklungsintensität nahe an der 30%-Grenze, ist eine sorgfältige Kategorisierung Ihrer Gesamtausgaben wichtig. Konsultieren Sie einen Fachberater, bevor Sie den erhöhten Steuersatz beantragen.
Meldepflicht für Schadensfälle
Seit April 2023 müssen Unternehmen einen Antrag einreichen Schadensmeldungsformular an HMRC , falls sie es sind:[3]
- Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsförderung für die zum ersten Mal
- Inanspruchnahme nach einer Lücke – in keinem der vorhergehenden Zeiträume wurde eine Inanspruchnahme geltend gemacht. drei Rechnungsperioden
Die Benachrichtigung muss innerhalb von sechs Monate Die Frist endet mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, für den Sie den Anspruch geltend machen möchten. Versäumen Sie diese Frist, wird HMRC Ihren Anspruch ablehnen.
Übergangsregeln
Die zusammengeführte Regelung gilt für Rechnungsperioden beginnend am oder nach dem 1. April 2024Für Zeiträume, die dieses Datum umfassen:[3]
| Szenario | Regime |
|---|---|
| AP beginnt vor dem 1. April 2024 | Die alten KMU- oder RDEC-Regeln gelten für den gesamten Zeitraum. |
| AP beginnt am oder nach dem 1. April 2024 | Die zusammengeführte Regelung gilt für den gesamten Zeitraum |
Es gibt keine Aufteilung – der Beginn des Rechnungszeitraums bestimmt, welches System Anwendung findet.
Formular für zusätzliche Informationen
Alle Forschungs- und Entwicklungsanträge müssen von einem Formular für zusätzliche Informationen, digital an HMRC übermittelt. Dieses Formular erfordert:[3]
- Eine kurze Beschreibung jedes qualifizierenden F&E-Projekts
- Das betreffende Wissenschafts- oder Technologiegebiet
- Die Unsicherheit, die das Projekt zu lösen suchte
- Angaben zu allen an der Erstellung des Anspruchs beteiligten Vertretern oder Beratern
Dies muss eingereicht werden vor Das Formular CT600, das den Forschungs- und Entwicklungsantrag enthält. Ohne dieses Formular kann HMRC den Antrag nicht bearbeiten. Der Antrag selbst wird dann in der Steuererklärung gestellt – Sie können Bereiten Sie Ihren CT600-Antrag vor und reichen Sie ihn online ein. mit HMRC anerkannter Software.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das fusionierte F&E-Programm?
Das zusammengeführte F&E-Programm ist die einheitliche Steuererleichterung für Forschung und Entwicklung, die die separaten Programme für KMU und RDEC ab dem 1. April 2024 ersetzt hat. Es gewährt allen Unternehmen eine steuerpflichtige Gutschrift in Höhe von 20 % des Gewinns über der Gewinnschwelle.
Wie hoch ist die Forschungs- und Entwicklungsförderung im Rahmen des zusammengelegten Systems?
Die Bruttogutschrift beträgt 20 % der förderfähigen F&E-Ausgaben. Da die Gutschrift steuerpflichtig ist, beträgt der Nettovorteil für ein Unternehmen, das den regulären Körperschaftsteuersatz von 25 % zahlt, 15 Pence pro Pfund förderfähiger Ausgaben.
Was ist ein forschungsintensives KMU?
Ein verlustbringendes KMU, dessen förderfähige F&E-Ausgaben 30 % oder mehr seiner Gesamtausgaben ausmachen, kann eine erhöhte Steuergutschrift beantragen, die effektiv etwa 27 % der förderfähigen Ausgaben entspricht.
Muss ich ein Antragsformular für die Forschungs- und Entwicklungsförderung einreichen?
Ja, ein Antragsformular ist obligatorisch, wenn Sie zum ersten Mal Forschungs- und Entwicklungsförderung beantragen oder in den drei vorangegangenen Abrechnungszeiträumen keine Förderung beantragt haben. Es muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eingereicht werden.
Weiterführende Literatur
- Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung — Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und das Antragsverfahren
- Die CT600-Steuererklärung — wie Sie F&E-Ansprüche in Ihre Steuererklärung einbeziehen
- Handelsverluste — wie Verluste mit F&E-Gutschriften interagieren
- Körperschaftsteuersätze — aktuelle Sätze und Schwellenwerte
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Quellen
- Körperschaftsteuer: Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung für kleine und mittlere Unternehmen — GOV.UK
- Körperschaftsteuer: Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsausgaben — GOV.UK
- Körperschaftsteuer: Steuererleichterung für Forschung und Entwicklung — GOV.UK
- Leitlinien zur Bedeutung von Forschung und Entwicklung für steuerliche Zwecke — GOV.UK