Darlehensbeziehungen

Wie Unternehmen gezahlte und erhaltene Zinsen für die Körperschaftsteuer verbuchen – Soll, Haben, Regeln für verbundene Unternehmen und Rückstellungen für verspätete Zinsen.

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Wichtigste Fakten

  • Sämtliche Zinserträge und -aufwendungen von Unternehmen werden gemäß der Darlehensbeziehungen System – nicht als eigenständige Abzüge.
  • Belastungen aus Darlehensbeziehungen (gezahlte Zinsen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn; Gutschriften (erhaltene Zinsen) erhöhen ihn.
  • Eine Darlehensbeziehung ist Handel wenn es sich um Handelsgeschäfte handelt, oder Nichthandel ansonsten.
  • Für Darlehen zwischen verbundene Parteieneinschließlich Verzugszinsen und Wertberichtigungen für wertgeminderte Forderungen.

Wie Darlehensbeziehungen besteuert werden

A Darlehensbeziehung Ein solcher Fall liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmen Schuldner oder Gläubiger einer aus der Kreditvergabe entstandenen Geldschuld ist. Praktisch gesehen umfasst dies nahezu jede Situation, in der ein Unternehmen Zinsen zahlt oder erhält.[1]

Die Regelungen zu Darlehensbeziehungen legen fest, wie die folgenden Sachverhalte für die Körperschaftsteuer behandelt werden:

  • Zinsen auf Bankdarlehen, Kontokorrentkredite und Darlehen von Geschäftsführern/Gesellschaftern
  • Zinsen aus Bankeinlagen, konzerninternen Darlehen und Unternehmensanleihen
  • Rabatte, Prämien und damit verbundene Finanzierungskosten
  • Wechselkursgewinne und -verluste aus Fremdwährungskrediten
  • Wertminderungsverluste (uneinbringliche Forderungen) auf dem Unternehmen geschuldete Beträge.

Soll und Haben

Die Regelungen zu Darlehensbeziehungen verwenden die folgende Terminologie: Lastschriften (Kosten) und Credits (Einkommen):[4]

TypBeispieleAuswirkung auf den steuerpflichtigen Gewinn
Darlehensbeziehungsdebit Gezahlte Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Wechselkursverluste, Wertminderungsverluste Verringert den zu versteuernden Gewinn (ein Abzug)
Kreditbeziehung Zinserträge, Diskonterträge, Wechselkursgewinne, Wertminderungsauflösungen Erhöht den steuerpflichtigen Gewinn (das steuerpflichtige Einkommen)

Die für die Steuerberechnung herangezogenen Beträge entsprechen im Allgemeinen den Zahlen im Jahresabschluss des Unternehmens, der nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP, üblicherweise FRS 102) erstellt wird. Dieser buchhaltungsbasierte Ansatz bedeutet, dass die steuerliche Behandlung in der Regel der buchhalterischen Behandlung entspricht, mit einigen wichtigen Ausnahmen. Die Soll- und Habenbuchungen fließen in die Berechnung ein, wenn Sie Bereiten Sie den CT600 online vor.

Handelsbezogene vs. nicht-handelsbezogene Darlehensbeziehungen

Darlehensbeziehungen werden entweder als solche klassifiziert Handel oder Nichthandel, je nach ihrem Zweck:[1]

  • Handel: Eine Kreditbeziehung gilt als „für Handelszwecke“, wenn die Kreditaufnahme der Finanzierung von Handelsaktivitäten dient (z. B. ein Bankkredit zum Kauf von Waren oder zur Finanzierung von Betriebskapital). Die Soll- und Habenbuchungen werden bei der Ermittlung des Handelsgewinns berücksichtigt.
  • Nichthandel: Wenn das Darlehen nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängt (z. B. Zinsen auf überschüssige Bareinlagen oder ein Darlehen zum Kauf einer Anlageimmobilie), sind die Soll- und Habenbuchungen Teil der Bilanz. Nicht-Handelsdarlehensbeziehungen Pool.

Nichthandelsdefizite: Wenn die außerhandelsbezogenen Sollbuchungen die außerhandelsbezogenen Habenbuchungen übersteigen, ergibt sich Folgendes: Nichthandelsdefizit kann sein: (a) mit den übrigen Gewinnen des Unternehmens aus demselben Zeitraum verrechnet werden; (b) konzernweit auf ein anderes Unternehmen übertragen werden; (c) auf die vorangegangenen 12 Monate zurückgetragen werden; oder (d) mit künftigen außerordentlichen Gewinnen vorgetragen werden.[1]

Regeln für verbundene Parteien

Wenn eine Darlehensbeziehung besteht zwischen verbunden Für Unternehmen (im Allgemeinen Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle oder bei denen eines das andere kontrolliert) gelten besondere Regeln:[2]

  • Einschränkung der Beeinträchtigung: Das Gläubigerunternehmen kann keine Wertminderung (uneinbringliche Forderung) für ein Darlehen an ein verbundenes Unternehmen geltend machen – mit der Begründung, dass der Gläubiger einen gewissen Einfluss darauf hat, ob die Forderung zurückgezahlt wird.
  • Schuldenerlass: Wird eine Forderung gegenüber einem verbundenen Unternehmen erlassen (vom Gläubiger abgeschrieben), entsteht dem Schuldnerunternehmen keine steuerpflichtige Vorsteuer – wodurch eine Steuerbelastung auf den Erlass von konzerninternen Darlehen vermieden wird.
  • Amortisierte Anschaffungskostenbasis: Darlehen an verbundene Unternehmen müssen steuerlich grundsätzlich auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten bilanziert werden, selbst wenn in der Bilanz der beizulegende Zeitwert angewendet wird.

Verzugszinsen und aufgelaufene Zinsen

In bestimmten Fällen verhindern spezielle Regelungen, dass Unternehmen einen Steuerabzug für aufgelaufene, aber noch nicht gezahlte Zinsen erhalten:[2]

  • Darlehen des Unternehmens an die Gesellschafter: Wenn einer Kapitalgesellschaft Zinsen auf ein Darlehen eines Gesellschafters (in der Regel eines Geschäftsführers und Gesellschafters) entstehen, ist die Belastung nur zulässig, wenn die Zinsen tatsächlich anfallen. bezahlt (nicht zum Zeitpunkt ihrer Entstehung)
  • Interesse der verbundenen Partei: Wenn Zinsen an ein verbundenes Unternehmen zu zahlen sind, wird die Belastung des zahlenden Unternehmens mit dem Zeitraum abgeglichen, in dem das empfangende Unternehmen die entsprechende Gutschrift erwirtschaftet – wodurch zeitliche Diskrepanzen vermieden werden.

Praktischer Tipp: Wenn Ihr Unternehmen Darlehen von seinen Geschäftsführern oder der Muttergesellschaft hat, stellen Sie sicher, dass die Zinsen vor Ende der Rechnungsperiode tatsächlich gezahlt (und nicht nur aufgelaufen) werden, um den Steuerabzug in dieser Periode zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Darlehensbeziehung im Sinne der Körperschaftsteuer?

Ein Darlehensverhältnis besteht immer dann, wenn ein Unternehmen Schuldner oder Gläubiger einer aus einer Geldleihe entstandenen Geldschuld ist. Es regelt die steuerliche Behandlung aller gezahlten und erhaltenen Zinsen.

Sind von einem Unternehmen gezahlte Zinsen steuerlich absetzbar?

Ja. Aufwendungen aus Darlehensbeziehungen (wie z. B. Zinsen auf Bankdarlehen) mindern den zu versteuernden Gewinn. Die Zinsen müssen jedoch auf einer tatsächlichen Kreditaufnahme beruhen, und für Darlehen an verbundene Unternehmen sowie für Vereinbarungen mit Personengesellschaften gelten besondere Regelungen.

Worin besteht der Unterschied zwischen Handels- und Nicht-Handelskreditbeziehungen?

Eine Kreditbeziehung gilt als Handelsbeziehung, wenn die Kreditnehmer Handelsaktivitäten finanzieren (z. B. ein Bankkredit für Betriebskapital). Nicht-Handelsbeziehungen entstehen aus Investitionstätigkeiten, wie etwa Zinserträgen auf überschüssige Bareinlagen.

Kann ein Unternehmen bei einem Darlehen an eine verbundene Partei einen Erlass der uneinbringlichen Forderung geltend machen?

Nein. Das Gläubigerunternehmen kann bei einem Darlehen an ein verbundenes Unternehmen keinen Wertminderungsabzug (Forderungsausfall) geltend machen. Diese Einschränkung besteht, da der Gläubiger Einfluss darauf hat, ob die Forderung zurückgezahlt wird.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Handbuch Unternehmensfinanzierung: CFM30000 – Darlehensbeziehungen: Überblick — HMRC
  2. Handbuch Unternehmensfinanzierung: CFM35000 – Darlehensbeziehungen: verbundene Parteien — HMRC
  3. Körperschaftsteuer: Handelsgewinne und -verluste — GOV.UK
  4. Handbuch Unternehmensfinanzierung: CFM33000 – Darlehensbeziehungen: Berechnungsregeln — HMRC

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