Wichtigste Fakten
- Ein Abrechnungszeitraum für die Körperschaftsteuer kann ein maximal 12 Monate.
- Die meisten Unternehmen richten ihren Geschäftsjahreszyklus an ihrem Ende des Geschäftsjahres (z. B. 31. März oder 31. Dezember).
- Ein „Rechnungslegungszeitraum“ von mehr als 12 Monaten ist Teilt in zwei separate CT-Buchhaltungsperioden.
- Die erste Rechnungsperiode beginnt, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnimmt, Einnahmen erzielt oder seinen Sitz in Großbritannien verlegt.
Wie die Rechnungsperioden den Zeitpunkt der CT-Zahlung bestimmen
Eine Rechnungsperiode (AP) ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Körperschaftsteuerschuld berechnet. Jede Rechnungsperiode hat ihre eigene Steuerberechnung, ihre eigene CT600-Erklärung und ihre eigene Zahlungsfrist.[1]
Die Rechnungsperiode ist nicht immer gleich als Geschäftsjahr des Unternehmens (der Zeitraum, der von seinem Jahresabschluss abgedeckt wird). Obwohl ein Unternehmen Abschlüsse für einen beliebigen Zeitraum erstellen kann, darf ein Geschäftsjahr für Zwecke der Körperschaftsteuer niemals überschreiten 12 Monate.
Wann die Menstruation beginnt und endet
Eine Rechnungsperiode beginnt, wenn ein Unternehmen:[3]
- Beginnt zu einen Handel betreiben oder Geschäftstätigkeit
- Wird Einwohner des Vereinigten Königreichs
- Erstens hat Einkommen oder Gewinne CT in Rechnung stellen (auch ohne Handel)
- Unmittelbar nach dem Ende einer vorangegangenen Rechnungsperiode
Eine Rechnungsperiode endet am frühesten von:
- 12 Monate nach Beginn
- Bilanzstichtag des Unternehmens (Ende des Geschäftsjahres)
- Das Unternehmen, das den Handel aufnimmt oder einstellt
- Das Unternehmen wird oder verliert seinen Sitz im Vereinigten Königreich
- Das Unternehmen, das unter bestimmten Umständen einer Unternehmensgruppe beitritt oder sie verlässt
Lange Rechnungsperioden
Ein Unternehmen kann einen Jahresabschluss für einen längeren Zeitraum als 12 Monate erstellen – beispielsweise einen 18-monatigen Jahresabschluss bei einer Änderung des Geschäftsjahresendes. Für Zwecke der Körperschaftsteuer ist dies relevant. muss aufgeteilt werden in zwei Rechnungsperioden:[1]
| Abrechnungszeitraum | CT-Rechnungslegungsperiode 1 | CT-Rechnungslegungsperiode 2 |
|---|---|---|
| 18 Monate (z. B. 1. Januar 2025 – 30. Juni 2026) | Erste 12 Monate (1. Januar 2025 – 31. Dezember 2025) | Verbleibende 6 Monate (1. Januar 2026 – 30. Juni 2026) |
| 15 Monate (z. B. 1. April 2025 – 30. Juni 2026) | Erste 12 Monate (1. April 2025 – 31. März 2026) | Verbleibende 3 Monate (1. April 2026 – 30. Juni 2026) |
Jede Periode erfordert eine separate CT600-RückgabeGewinne müssen auf die beiden Perioden aufgeteilt werden. Handelsgewinne werden üblicherweise zeitanteilig aufgeteilt, während Kapitalgewinne in die Periode fallen, in der die Veräußerung erfolgt. Beide Erträge können … online erstellt und eingereicht.
Tipp: Ein kurzer Geschäftsjahr (weniger als 12 Monate) muss nicht aufgeteilt werden – er bildet einen eigenständigen Geschäftsjahr. Allerdings werden die Schwellenwerte für den ermäßigten Körperschaftsteuersatz bei kurzen Geschäftsjahren proportional reduziert.[1]
Ihre erste Rechnungsperiode
Die erste Rechnungsperiode eines neu gegründeten Unternehmens beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder dem ersten Erhalt steuerpflichtiger Einnahmen. Dies ist häufig der Fall. nicht Das Gründungsdatum – viele Unternehmen werden Wochen oder Monate vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit gegründet.[3]
Die erste Periode endet mit dem vom Unternehmen gewählten Bilanzstichtag. Wurde das Unternehmen beispielsweise am 1. Juli 2025 gegründet und wählte den 31. März als Geschäftsjahresende, so würde die erste Rechnungsperiode vom Beginn der Geschäftstätigkeit bis zum 31. März 2026 laufen (vorausgesetzt, die Geschäftstätigkeit wurde innerhalb von 12 Monaten nach diesem Datum aufgenommen).
Gemeinsames Geschäftsjahr endet: 31. März (entspricht dem Geschäftsjahr für die Berechnung des Körperschaftsteuersatzes), 31. Dezember (Kalenderjahr) und 5. April (entspricht dem persönlichen Steuerjahr). Die Wahl des 31. März vereinfacht die Berechnung der Körperschaftsteuer, da sich der Körperschaftsteuersatz am 1. April ändert.
Ändern Sie Ihr Jahresende
Ein Unternehmen kann seinen Bilanzstichtag beim Companies House durch Einreichung des Formulars AA01 ändern. Dies wirkt sich auf zukünftige Körperschaftsteuer-Veranlagungsperioden aus. Wichtige Punkte:[2]
- Du kannst verlängern Ihre Rechnungsperiode einmal alle fünf Jahre (maximal 18 Monate nach Beginn der aktuellen Periode).
- Du kannst verkürzen Ihre Abrechnungsperiode jederzeit
- Durch die Verlängerung entsteht ein langer Abrechnungszeitraum, der in zwei CT-Buchhaltungsperioden aufgeteilt wird.
- Für jede sich ergebende Rechnungsperiode müssen separate CT600-Erklärungen eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie lang kann ein Bilanzierungszeitraum für die Körperschaftsteuer sein?
Ein Körperschaftsteuer-Veranlagungszeitraum darf maximal 12 Monate betragen. Erstellt ein Unternehmen Abschlüsse für einen längeren Zeitraum, müssen diese für Körperschaftsteuerzwecke in zwei separate Veranlagungszeiträume aufgeteilt werden.
Was passiert, wenn meine Firmenkonten einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten abdecken?
Ein Abrechnungszeitraum von mehr als 12 Monaten wird automatisch in zwei Körperschaftsteuer-Abrechnungszeiträume aufgeteilt – der erste umfasst 12 Monate, der zweite den Rest. Für jeden Zeitraum ist eine eigene Körperschaftsteuererklärung (Formular CT600) erforderlich.
Wann beginnt die erste Rechnungsperiode eines Unternehmens?
Die erste Rechnungsperiode eines Unternehmens beginnt, wenn es seine Geschäftstätigkeit aufnimmt, seinen Sitz in Großbritannien verlegt oder erstmals Einkünfte oder Gewinne erzielt, die der Körperschaftsteuer unterliegen – was oft nicht mit dem Gründungsdatum übereinstimmt.
Kann ich das Geschäftsjahresende meines Unternehmens ändern?
Ja. Ein Unternehmen kann seinen Bilanzstichtag ändern, indem es das Formular AA01 beim Companies House einreicht. Sie können den Bilanzstichtag jederzeit verkürzen, aber nur einmal alle fünf Jahre verlängern, maximal jedoch um 18 Monate.
Weiterführende Literatur
- Einreichungsfristen — wann Ihre CT600 und Ihre Konten fällig sind
- Die CT600-Steuererklärung — was in Ihre Unternehmenssteuererklärung gehört
- Körperschaftsteuersätze — wie Sätze und Schwellenwerte pro Abrechnungszeitraum angewendet werden
- Firmengründung & Steuern — der Beginn der ersten Periode
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