Ihre ersten Schritte
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie Folgendes tun:[1]
- Registrieren Sie sich bei HMRC als Selbstständiger (innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit oder bis zum 5. Oktober nach Ihrem ersten Steuerjahr)
- Anmeldung zur Selbstbewertung — dies geschieht im Rahmen des Prozesses[2]
- Start Aufzeichnungen führen aller Einnahmen und Ausgaben vom ersten Tag an
- Legen Sie Geld für Ihre Steuerrechnung
Welche Steuern Sie zahlen werden
Als Selbstständiger sind Sie verantwortlich für:[3]
- Einkommensteuer auf Ihren Gewinn (nach Abzug der zulässigen Ausgaben)
- Klasse 2 NI — ein wöchentlicher Pauschalbetrag (3,65 £/Woche im Jahr 2026/27)
- Klasse 4 NI — 6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £, zuzüglich 2 % auf Gewinne darüber hinaus.[5]
Wichtige Fristen im ersten Jahr
| Frist | Was Sie tun müssen |
|---|---|
| Innerhalb von 3 Monaten vom Anfang | Registrieren Sie sich bei HMRC |
| 5. April | Ende des Steuerjahres – Ihre Unterlagen sollten vollständig sein. |
| 31. Oktober (Papier) / 31. Januar (online) | Reichen Sie Ihre Selbstveranlagungserklärung ein. |
| 31. Januar | Begleichen Sie Ihre Steuerrechnung (zuzüglich der ersten Anzahlung). |
Kosten geltend machen
Sie können abziehen zulässige Geschäftsausgaben von Ihrem Einkommen vor der Steuerberechnung. Übliche Abzüge sind:[4]
- Bürobedarf, Software und Ausrüstung
- Reise- und Fahrzeugkosten
- Kosten für die Arbeit von zu Hause aus
- Professionelle Dienstleistungen (Buchhalter, Versicherung)
- Lager und Materialien
Wie viel sollte man beiseitelegen?
Eine gängige Faustregel lautet, etwas beiseite zu legen. 25–30 % Ihres Gewinns Für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Eröffnen Sie ein separates Sparkonto und überweisen Sie das Geld regelmäßig, damit es bei Fälligkeit der Rechnung verfügbar ist. Ab April 2026 müssen Einzelunternehmer mit einem Einkommen über 50.000 £ außerdem Führen Sie digitale Aufzeichnungen und archivieren Sie diese vierteljährlich. im Rahmen von „Making Tax Digital“.
Erwägen Sie einen Budgetzahlungsplan: Du kannst Regelmäßige Zahlungen an HMRC leisten. über das ganze Jahr verteilt, damit Sie im Januar keine hohe Rechnung erwartet.
Häufig gestellte Fragen
Wie melde ich mich als Selbstständiger bei HMRC an?
Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit oder bis zum 5. Oktober nach Ihrem ersten Steuerjahr beim HMRC als Selbstständiger anmelden. Die Anmeldung zur Selbstveranlagung erfolgt im Rahmen desselben Prozesses.
Welche Steuern zahlen Selbstständige in Großbritannien?
Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihre Gewinne zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 (3,65 £ pro Woche im Jahr 2026/27) und Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4 in Höhe von 6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £, darüber hinaus 2 %.
Wie viel sollte ich als Selbstständiger für Steuern zurücklegen?
Als Faustregel gilt, 25–30 % des Gewinns für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zurückzulegen. Es empfiehlt sich, diesen Betrag regelmäßig auf ein separates Sparkonto zu überweisen, damit das Geld bei Fälligkeit der Rechnung verfügbar ist.
Wann ist die Frist für die Selbstveranlagung für neu Selbstständige?
Ihre Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Januar (online) bzw. 31. Oktober (in Papierform) nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden. Ihre Steuerrechnung ist ebenfalls bis zum 31. Januar fällig.
Weiterführende Literatur
- Anmeldung als Selbstständiger
- Zulässige Ausgaben
- Cash-Basis vs. Periodenabgrenzung
- Digitalisierung der Einkommensteuer
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Quellen
- Selbstständig arbeiten — GOV.UK
- Anmeldung zur Selbstbewertung — GOV.UK
- Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK
- Ausgaben, wenn Sie selbstständig sind — GOV.UK
- Sozialversicherung für Selbstständige — GOV.UK