Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften & Steuern

Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft können Ihre Steuersituation beeinflussen. Hier erfahren Sie, was sich ändert – und was nicht –, wenn Sie den Bund fürs Leben schließen.

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Was sich ändert, wenn man heiratet

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eröffnet verschiedene Steuervorteile, aber im Vereinigten Königreich gibt es keine gemeinsame Besteuerung – Sie werden weiterhin als Ehepaar besteuert. Personen.[1] Falls eine Einreichung erforderlich ist, reicht jeder Partner seine eigene ein. Selbstbewertungsrückgabe.

Heiratszuschuss

Wenn ein Partner weniger als den persönlichen Freibetrag verdient und der andere dem Grundsteuersatz unterliegt, können Sie übertragen £1,260 des Freibetrags des Geringverdieners, wodurch der Besserverdiener bis zu 252 £ pro Jahr.[1]

Unseren vollständigen Leitfaden finden Sie hier: Heiratszuschuss.

Ehepaarzulage

Wenn Sie oder Ihr Partner vor 6. April 1935Möglicherweise haben Sie stattdessen Anspruch auf den Ehegattenfreibetrag. Dieser führt zu einer Steuerermäßigung zwischen 427 £ und 1.108 £ (2025/26).[2]

Sie können nicht gleichzeitig Ehegattenzulage und Ehepaarzulage beantragen.

Kapitalertragsteuer

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können Vermögensübertragung zwischen ihnen ohne KapitalertragsteuerDer empfangende Partner übernimmt die ursprünglichen Basiskosten. Dies kann nützlich sein für:[3]

  • Verwendung die jährlichen Freibeträge beider Partner (je 3.000 £)
  • Übertragung eines Vermögenswerts an den Partner in einem niedrigere Steuerklasse vor dem Verkauf

Wichtig: Die steuerfreie Übertragung von Vermögenswerten gilt nur während der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft und des Zusammenlebens. Im Falle einer Trennung haben Sie bis zum Ende des Steuerjahres der Trennung (oder bis zu drei Jahre, falls eine formelle Vereinbarung besteht) Zeit, Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.

Erbschaftssteuer

Da ist keine Erbschaftssteuer auf Vermögen, das Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner hinterlassen wird (sofern dieser seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat). Ein etwaiger nicht genutzter Freibetrag kann auf den überlebenden Partner übertragen werden.[4]

Was sich nicht ändert

  • Du bist immer noch individuell besteuert — keine gemeinsame Steuererklärung
  • Jeder Partner hat seine eigene Persönliches Taschengeld
  • Jeder Partner hat seine eigene Steuerklassen Und NI-Aufzeichnung
  • Jeder Partner reicht seine eigenen Unterlagen ein. Selbstbewertungsrückgabe (falls erforderlich)

Häufig gestellte Fragen

Müssen Ehepaare in Großbritannien eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?

Nein. Im Vereinigten Königreich gibt es keine gemeinsame Besteuerung. Auch nach Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft werden Sie weiterhin als Einzelpersonen besteuert, mit Ihrem eigenen persönlichen Steuerfreibetrag, Ihren eigenen Steuerklassen, Ihren eigenen Sozialversicherungsbeiträgen und Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung.

Können Ehepaare Vermögenswerte übertragen, ohne Kapitalertragsteuer zu zahlen?

Ja. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können Vermögenswerte steuerfrei untereinander übertragen. Der empfangende Partner übernimmt die ursprünglichen Anschaffungskosten. Dadurch können beide Partner ihren jährlichen Freibetrag von 3.000 £ voll ausschöpfen.

Gibt es eine Erbschaftssteuer zwischen Ehepartnern?

Nein. Für Vermögen, das Sie Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner hinterlassen, fällt keine Erbschaftsteuer an, sofern dieser seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat. Ein etwaiger nicht genutzter Freibetrag kann ebenfalls auf den überlebenden Partner übertragen werden.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Heiratszuschuss — GOV.UK
  2. Ehepaarzulage — GOV.UK
  3. Kapitalertragsteuer für Ehepaare — GOV.UK
  4. Erbschaftssteuer — GOV.UK

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