Ausländische Einkünfte: Britische Steuerregeln und Doppelbesteuerung

Wenn Sie in Großbritannien steuerlich ansässig sind, zahlen Sie normalerweise britische Steuern auf Ihr weltweites Einkommen – einschließlich Einkünften, Immobilien, Renten und Investitionen aus dem Ausland.

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Steuerwohnsitz im Vereinigten Königreich

Ob Sie in Großbritannien Steuern auf ausländische Einkünfte zahlen müssen, hängt von Ihren SteuerwohnsitzstatusDer Statutory Residence Test (SRT) ermittelt dies anhand folgender Kriterien:[4]

  • Automatische Auslandstests — Sie gelten als Nichtansässiger, wenn Sie in keinem der letzten drei Jahre in Großbritannien ansässig waren und sich weniger als 46 Tage dort aufhalten.
  • Automatische Tests in Großbritannien — Sie gelten als ansässig, wenn Sie sich 183 oder mehr Tage im Vereinigten Königreich aufhalten.
  • Test auf hinreichende Bindungen — Falls keiner der automatischen Tests zutrifft, bestimmt die Anzahl der Verbindungen zum Vereinigten Königreich (Familie, Unterkunft, Arbeit, 90-tägiger Aufenthalt, Land) Ihren Status.

Was zählt als ausländisches Einkommen?

Auslandseinkünfte umfassen:[1]

  • Löhne oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit aus Auslandstätigkeit
  • Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien
  • Auslandsrenten
  • Zinsen von ausländischen Bankkonten
  • Dividenden von ausländischen Unternehmen
  • Kapitalgewinne aus ausländischen Vermögenswerten

Die Überweisungsgrundlage

Wenn Sie in Großbritannien ansässig sind, aber nicht ansässig Im Vereinigten Königreich (als „Nicht-Domizilierter“) können Sie möglicherweise die ÜberweisungsbasisDas bedeutet, dass Sie im Vereinigten Königreich nur Steuern auf ausländische Einkünfte zahlen, die Sie nach Großbritannien überweisen („überweisen“).[1]

Für die ersten 7 Jahre des Aufenthalts in Großbritannien fallen keine Gebühren an. Danach wird eine jährliche Gebühr fällig (30.000 £ nach 7 Jahren, 60.000 £ nach 12 Jahren).

Notiz: Die Regelungen zur Überweisungsbasis werden reformiert. Bitte informieren Sie sich in den aktuellen Richtlinien auf GOV.UK über die geltenden Bestimmungen, da wesentliche Änderungen angekündigt wurden.

Entlastung von der Doppelbesteuerung

Wenn Sie in Großbritannien und einem anderen Land Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen, sollten Sie nicht doppelt zahlen müssen. Großbritannien hat Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) mit über 130 Ländern.[3]

Linderung wirkt typischerweise dadurch, dass sie Ihnen Folgendes gibt: Steuergutschrift Sie können in Großbritannien die im Ausland gezahlte Steuer zurückfordern, sodass Sie nur die Differenz (falls vorhanden) zahlen müssen. Diese können Sie über Ihre Steuererklärung geltend machen. Selbstbewertungsrückgabe.

Meldung ausländischer Einkünfte

Ausländische Einkünfte werden in der Steuererklärung angegeben. SA106 Zusätzliche Seiten Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie müssen Folgendes angeben:[5]

  • Art und Höhe der ausländischen Einkünfte
  • Das Land, aus dem es stammt
  • Alle gezahlten ausländischen Steuern
  • Ob Sie die Überweisungsbasis in Anspruch nehmen

Umrechnung von Fremdwährungen

Sie müssen ausländische Einkünfte in Pfund Sterling umrechnen. Verwenden Sie entweder den Wechselkurs zum Zeitpunkt des Einkommenseingangs oder einen akzeptablen Durchschnittskurs für das Steuerjahr. Die Wechselkurse werden HMRC auf GOV.UK veröffentlicht.[1]

Häufig gestellte Fragen

Muss ich in Großbritannien Steuern auf ausländische Einkünfte zahlen?

Wenn Sie in Großbritannien steuerlich ansässig sind, zahlen Sie in der Regel britische Steuern auf Ihr weltweites Einkommen, einschließlich Auslandseinkünfte, Mieteinnahmen aus Immobilien, Renten, Bankzinsen, Dividenden und Kapitalgewinne aus ausländischen Vermögenswerten.

Wie kann ich eine Doppelbesteuerung meiner ausländischen Einkünfte vermeiden?

Das Vereinigte Königreich hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 130 Ländern. In der Regel erhalten Sie im Vereinigten Königreich eine Steuergutschrift für die bereits gezahlte ausländische Steuer, sodass Sie nur die Differenz zahlen müssen. Beantragen Sie diese Gutschrift in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Wie gebe ich ausländische Einkünfte in meiner Steuererklärung an?

Ausländische Einkünfte werden auf den zusätzlichen Seiten (SA106) Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Sie müssen Art und Höhe der Einkünfte, das Herkunftsland, gegebenenfalls gezahlte ausländische Steuern sowie die Beträge in Pfund Sterling angeben.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Steuer auf ausländische Einkünfte — GOV.UK
  2. Steuern auf Ihr britisches Einkommen, wenn Sie im Ausland leben — GOV.UK
  3. Doppelbesteuerungsabkommen — GOV.UK
  4. Gesetzlicher Wohnsitztest — GOV.UK
  5. Selbstbewertungsformulare und Hilfsblätter — GOV.UK

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