Partnerschaftseinkommen und Steuern

In einer Personengesellschaft versteuert jeder Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Die Personengesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer – die einzelnen Gesellschafter hingegen schon.

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Wie die Partnerschaftsbesteuerung funktioniert

Eine Partnerschaft ist Steuertransparent — Die Personengesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer. Stattdessen werden die Gewinne unter den Gesellschaftern aufgeteilt, und jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil im Rahmen seiner eigenen Einkommensteuererklärung.[1]

Dies beinhaltet zwei Rückgaben:

  1. Der Steuererklärung für Personengesellschaften (SA800) — eingereicht vom benannten Partner, aus dem das gesamte Partnerschaftseinkommen und dessen Aufteilung hervorgeht.
  2. Jede Persönliche Rendite des Partners — einschließlich ihres Anteils an den SA104-Zusatzseiten

Registrierung einer Partnerschaft

Der nominierter Partner Die Partnerschaft muss beim HMRC registriert werden. Jeder einzelne Partner muss sich außerdem separat zur Selbstveranlagung anmelden.[4]

Beide Anmeldungen müssen bis zum 5. Oktober nach Ende des ersten Steuerjahres, für das Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, erfolgen.

Gewinnbeteiligung

Die Gewinne werden nach folgendem Schema verteilt: PartnerschaftsvereinbarungDie Aufteilung muss nicht gleich sein – die Partner können jede beliebige Aufteilung vereinbaren, die ihren jeweiligen Beitrag widerspiegelt.[1]

Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, so gilt gemäß dem Partnership Act 1890 standardmäßig eine hälftige Aufteilung.

Partnerschaftskosten

Zulässige Ausgaben werden vom Gewinn der Personengesellschaft abgezogen. vor Der Gewinn wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Es gelten die gleichen Regeln wie für Einzelunternehmer – Ausgaben müssen vollständig und ausschließlich geschäftlichen Zwecken dienen.[3]

Steuererklärung jedes Partners

In Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geben Sie Ihren Anteil am Gewinn der Personengesellschaft an. SA104 Zusätzliche Seiten. Dieser Anteil wird dann zu Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet und mit den entsprechenden Steuersätzen besteuert.[2] Jeder Partner kann Ihre persönliche Steuererklärung online einreichen unter Verwendung von HMRC anerkannter Software wie GoFile .

Sozialversicherung

Jeder Partner zahlt, genau wie ein Einzelunternehmer, Sozialversicherungsbeiträge auf seinen Gewinnanteil:[5]

  • Klasse 2: 3,65 £ pro Woche (wenn der Gewinn die Schwelle für geringe Gewinne übersteigt)
  • Klasse 4: 6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £, darüber hinaus 2 %.

Partnerschaften mit beschränkter Haftung ( LLPs )

LLPs werden im Allgemeinen wie gewöhnliche Personengesellschaften besteuert – die Gewinne werden an die einzelnen Mitglieder weitergeleitet. Allerdings können „angestellte Mitglieder“ (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) steuerlich wie Arbeitnehmer behandelt werden.[1]

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Personengesellschaft Einkommensteuer zahlen?

Nein. Eine Personengesellschaft ist steuerlich transparent, das heißt, die Gewinne werden zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt, und jeder Gesellschafter zahlt die Einkommensteuer auf seinen Anteil über seine eigene Einkommensteuererklärung.

Wie werden Gewinne aus Personengesellschaften steuerlich aufgeteilt?

Die Gewinne werden gemäß dem Partnerschaftsvertrag aufgeteilt, wobei die Aufteilung nicht zwingend gleichmäßig sein muss. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, gilt nach dem Partnership Act 1890 standardmäßig eine hälftige Aufteilung.

Welche Steuererklärungen muss eine Personengesellschaft einreichen?

Der benannte Partner reicht eine Partnerschaftssteuererklärung (SA800) ein, aus der das Gesamteinkommen und dessen Aufteilung hervorgeht. Anschließend trägt jeder Partner seinen Anteil auf den zusätzlichen Seiten (SA104) seiner persönlichen Einkommensteuererklärung ein.

Müssen die Mitglieder der Personengesellschaft Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ja. Jeder Partner zahlt Beiträge zur Sozialversicherung der Klassen 2 und 4 auf seinen Gewinnanteil, und zwar zu den gleichen Sätzen wie ein Einzelunternehmer.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Gründen Sie eine Geschäftspartnerschaft — GOV.UK
  2. Steuererklärung für Personengesellschaften — GOV.UK
  3. Eine Partnerschaft führen — GOV.UK
  4. Anmeldung zur Selbstbewertung — GOV.UK
  5. Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige — GOV.UK

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