Bauindustrieprogramm (CIS): Erläuterung der Steuerabzüge

Wenn Sie als Subunternehmer in der Baubranche tätig sind, müssen Bauunternehmen gemäß dem Construction Industry Scheme (CIS) Steuern von Ihren Zahlungen einbehalten. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

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So funktionieren die CIS-Steuerabzüge

Das Bauindustrieprogramm ist ein obligatorisches System, bei dem Auftragnehmer ziehen die Steuer an der Quelle ab aus Zahlungen an Subunternehmer für Bauarbeiten. Die Abzüge sind Vorauszahlungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers.[1]

CIS-Abzugssätze

StatusAbzugssatz
Registrierter Subunternehmer20%
Nicht registriert30%
Bruttozahlungsstatus0% (Brutto)

Die Registrierung ist kostenlos und reduziert Ihren Abzug von 30% auf 20%, es gibt also keinen Grund, sich nicht zu registrieren.[4]

Für wen gilt CIS?

CIS deckt ab Bauarbeiten einschließlich:[1]

  • Hoch- und Tiefbau
  • Änderungen, Reparaturen, Dekoration
  • Demontage und Abriss
  • Installation von Heizungs-, Beleuchtungs-, Strom-, Wasser- und Lüftungssystemen

Ja nicht Architektur, Vermessung oder professionelle Beratung, die keine physischen Bauarbeiten beinhaltet.

Registrierung als Subunternehmer

Sie können sich online über Ihr Government Gateway-Konto oder telefonisch anmelden. Sie benötigen Ihre UTR-Nummer und Ihre Sozialversicherungsnummer.[4]

CIS-Erklärungen

Jeden Monat senden Ihnen die Auftragnehmer eine CIS-Zahlungs- und Abzugsbescheinigung Die Unterlagen zeigen den Bruttobetrag, die Abzüge und die Nettozahlung. Bewahren Sie diese auf – Sie benötigen sie für Ihre Steuererklärung.[2]

Rückerstattung Ihrer CIS-Abzüge

CIS-Abzüge sind nicht Eine letzte Steuer. Es handelt sich um Vorauszahlungen auf Ihre gesamte Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeitragslast. Wenn Sie Reichen Sie Ihre Selbstveranlagungserklärung ein:[3]

  • Ihre gesamte Steuerschuld wird wie üblich berechnet.
  • CIS-Abzüge sind wird Ihrer Rechnung gutgeschrieben
  • Wenn mehr abgebucht wurde, als Sie schulden, erhalten Sie einen Erstattung

Viele Subunternehmer erhalten Rückerstattungen. Nach Abzug der zulässigen Ausgaben (Materialien, Werkzeuge, Reisekosten usw.) ist Ihre tatsächliche Steuerlast oft geringer als die 20%igen CIS-Abzüge. Eine zeitnahe Steuererklärung ist der schnellste Weg, Ihr Geld zurückzubekommen.

Bruttozahlungsstatus

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie Zahlungen beantragen. ohne Abzüge:[1]

  • Mindestumsatz von 30.000 £ (pro Partner in einer Partnerschaft)
  • Aktuelle Steuererklärungen und Zahlungen
  • Gute Compliance-Historie

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der CIS-Abzugssatz für Subunternehmer?

Registrierte Subunternehmer erhalten 20 % ihrer Zahlungen abgezogen. Nicht registrierte Subunternehmer müssen mit einem Abzug von 30 % rechnen. Subunternehmer mit Bruttozahlungsstatus erhalten ihre Zahlungen ohne Abzüge.

Kann ich eine CIS-Steuerrückerstattung erhalten?

Ja. CIS-Abzüge sind Vorauszahlungen auf Ihre gesamte Steuerschuld, keine endgültige Steuerzahlung. Bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung werden die Abzüge mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Wurde mehr abgezogen als Sie schulden, erhalten Sie eine Rückerstattung.

Wie registriere ich mich als CIS-Subunternehmer?

Sie können sich kostenlos online über Ihr Government Gateway-Konto oder telefonisch registrieren. Sie benötigen Ihre UTR-Nummer und Ihre Sozialversicherungsnummer. Durch die Registrierung reduziert sich Ihr Steuerabzugssatz von 30 % auf 20 %.

Was ist der Bruttozahlungsstatus im Rahmen des CIS?

Der Status „Bruttozahlung“ bedeutet, dass Sie Zahlungen ohne Abzüge für die CIS-Steuer erhalten. Um sich zu qualifizieren, benötigen Sie einen Umsatz von mindestens 30.000 £, aktuelle Steuererklärungen und -zahlungen sowie eine einwandfreie Steuerhistorie gegenüber HMRC .

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Was ist das Bauindustrieprogramm? — GOV.UK
  2. Förderprogramm für die Bauwirtschaft: detaillierte Informationen — GOV.UK
  3. Beantragen Sie eine CIS-Steuerrückerstattung — GOV.UK
  4. CIS: Registrierung als Subunternehmer — GOV.UK
  5. Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK

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