Was ist eine möblierte Ferienwohnung?
Eine möblierte Ferienwohnung (FHL) ist eine Immobilie, die bestimmte Voraussetzungen für die kurzfristige Ferienvermietung erfüllt. Früher wurden FHLs steuerlich als Gewerbebetriebe behandelt, was ihnen Vorteile gegenüber normalen Mietobjekten verschaffte.[1]
Qualifikationsbedingungen
Um als FHL (Ferienwohnungsimmobilie) in Frage zu kommen, muss eine Immobilie bestimmte Kriterien erfüllen. alle drei Bedingungen im Steuerjahr:[1]
- Verfügbarkeitsbedingung: Verfügbar für gewerbliche Ferienvermietung ab mindestens 210 Tage
- Zulassungsbedingung: Tatsächlich gewerblich vermietet für mindestens 105 Tage
- Berufsmuster: Nicht länger als von derselben Person bewohnt 31 aufeinanderfolgende Tage insgesamt mehr als 155 Tage
Steuervorteile (vor April 2025)
FHLs, die die Bedingungen erfüllten, erhielten verschiedene Steuervorteile:[1]
- Kapitalzulagen auf Möbel, Ausrüstung und Einrichtungsgegenstände[3]
- Schadenersatz — Verluste von FHL werden mit zukünftigen Gewinnen von FHL verrechnet
- Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen im Angebot (10 % Kapitalertragsteuer bis zu 1 Mio. £)[4]
- Gewinne wurden als relevante Einkünfte für Rentenbeiträge
- Überschlagschutz Und Geschenk-Überbrückungshilfe verfügbar
Änderungen ab April 2025
Das FHL-Steuerregime wurde abgeschafft ab April 2025Ab diesem Datum:[2]
- FHL-Einkommen werden behandelt als normale Mieteinnahmen
- Keine Kapitalzulagen mehr — stattdessen die Entschädigung für den Ersatz von Haushaltsgegenständen in Anspruch nehmen
- Keine Erleichterungen mehr bei der Veräußerung von Betriebsvermögen im Angebot
- Beschränkung der Hypothekenzinsen gilt (20 % Steuergutschrift, nicht voller Abzug)
- Gewinne zählen nicht mehr als relevante Einkünfte für Rentenbeiträge.
Es gelten Übergangsregeln. Vor April 2025 geltend gemachte Investitionszulagen werden weiterhin abgeschrieben. Einzelheiten zum Übergang finden Sie in den aktuellen Richtlinien auf GOV.UK.
Was das in der Praxis bedeutet
Ferienwohnungsvermieter unterliegen nun der gleichen steuerlichen Behandlung wie Vermieter von Anlageimmobilien – einschließlich MTD Quartalsberichterstattung Ab April 2026, sobald die Mieteinnahmen 50.000 £ übersteigen. Die wichtigsten Auswirkungen sind:
- Höhere effektive Steuersätze für Steuerzahler mit höherem Einkommen (aufgrund der Beschränkung von Hypothekenzinsen)
- Keine günstige CGT-Behandlung im Angebot
- Geringere Steuererleichterungen für die Einrichtung und Ausstattung der Immobilie
Häufig gestellte Fragen
Wurde die Steuerregelung für möblierte Ferienwohnungen abgeschafft?
Ja. Die Steuerregelung für FHL wurde ab April 2025 abgeschafft. FHL-Einkünfte werden nun wie normale Mieteinnahmen behandelt, was bedeutet, dass die Beschränkung der Hypothekenzinsen gilt, Investitionszulagen nicht mehr gewährt werden können und die Steuerbefreiung für die Veräußerung von Betriebsvermögen beim Verkauf nicht mehr anwendbar ist.
Welche Voraussetzungen mussten für die Vermietung einer möblierten Ferienwohnung erfüllt sein?
Eine Immobilie musste mindestens 210 Tage für die gewerbliche Ferienvermietung zur Verfügung stehen, tatsächlich mindestens 105 Tage vermietet sein und durfte nicht länger als 31 aufeinanderfolgende Tage von derselben Person bewohnt werden, wobei die Gesamtdauer 155 Tage im Steuerjahr nicht überschreiten durfte.
Wie werden Ferienwohnungen aktuell besteuert?
Ab April 2025 werden Ferienwohnungen steuerlich wie Anlageimmobilien behandelt. Die Steuergutschrift für Hypothekenzinsen ist auf 20 % begrenzt, es gibt keine Investitionszulagen für Möbel, und die Steuerbefreiung für die Veräußerung von Betriebsvermögen findet beim Verkauf keine Anwendung.
Weiterführende Literatur
- Mieteinnahmen & MTD für Vermieter
- Steuererleichterungen für Vermieter bei Hypothekenzinsen
- Reparaturen vs. Verbesserungen
- Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Immobilien
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Quellen
- Möblierte Ferienwohnungen — GOV.UK
- Ermitteln Sie Ihre Mieteinnahmen. — GOV.UK
- Kapitalzulagen — GOV.UK
- Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen — GOV.UK
- Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK