Einkünfte aus Trusts und Nachlässen

Einkünfte aus einem Trust oder Nachlass sind steuerpflichtig, die Art der Besteuerung hängt jedoch von der Art des Trusts und davon ab, ob man Treuhänder oder Begünstigter ist.

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Arten des Vertrauens

Die Besteuerung von Einkünften aus einer Treuhandgesellschaft hängt von der Art der Treuhandgesellschaft ab:[1]

  • Vertrauen — Vermögenswerte, die im Namen des Begünstigten geführt werden; Einkommen, das dem Begünstigten zugerechnet wird
  • Interesse an Besitztreuhand — Der Begünstigte hat Anspruch auf die Einkünfte, sobald diese anfallen.
  • Ermessensfonds — Die Treuhänder entscheiden, wer wann Einkünfte erhält.
  • Akkumulationsvertrauen — Die Treuhänder können innerhalb des Trusts Einkünfte anhäufen.

Wie Treuhänder besteuert werden

Treuhänder zahlen Einkommensteuer auf das Treuhandeinkommen zu speziellen Steuersätzen:[1]

VertrauensartSteuersatz
Interesse am Besitz20 % (Grundsatz)
Ermessensspielraum / Akkumulation20 % auf die ersten 1.000 £ (Standardsteuersatz), 45 % auf den Restbetrag
Dividenden in diskretionären Trusts10,75 % auf die ersten 1.000 £, 39,35 % auf den Restbetrag

Wie Begünstigte besteuert werden

Wenn Sie Einkünfte aus einem Trust erhalten, ist damit Folgendes verbunden: Steuergutschrift die bereits von den Treuhändern gezahlte Steuer widerspiegelnd. Abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz:[1]

  • Nichtsteuerzahler: Sie können die Steuergutschrift zurückfordern.
  • Steuerzahler mit dem Grundtarif: Bei diskretionären Trusts können Sie die Differenz zwischen 45 % und 20 % zurückfordern.
  • Steuerzahler mit höherem/zusätzlichem Steuersatz: Möglicherweise schulden Sie zusätzliche Steuern.

Treuhandverhältnisse

Bei einem einfachen Trust wird das Einkommen so besteuert, als ob der Begünstigte es direkt erhalten hätte. Der Begünstigte nutzt seinen persönlichen Steuerfreibetrag und zahlt Steuern zu seinem eigenen Steuersatz. Die Treuhänder müssen keine separate Steuererklärung für den Trust abgeben.[1]

Nachlässe Verstorbener

Während der Nachlassverwaltung (zwischen Tod und Verteilung) werden die vom Nachlass erzielten Einkünfte mit dem Grundsteuersatz (20 % bzw. 10,75 % für Dividenden) besteuert. Bei Erhalt ihres Anteils wird den Erben die bereits gezahlte Steuer angerechnet.[3]

Meldung von Treuhandeinkünften

Wenn Sie Einkünfte aus einem Trust erhalten, müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben. SA107 Zusätzliche Seiten Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie benötigen das Formular R185 der Treuhänder, aus dem die Einkünfte und die abgezogene Steuer hervorgehen, und können dann Reichen Sie Ihre Selbsteinschätzung online ein.[5]

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Einkünfte aus einem Trust besteuert?

Das hängt von der Art des Trusts ab. Bei einem einfachen Trust wird das Einkommen vom Begünstigten zu dessen eigenem Steuersatz besteuert. Bei einem Ermessenstrust zahlen die Treuhänder 20 % Steuern auf die ersten 1.000 £ und 45 % auf den Restbetrag, wobei die Begünstigten eine Steuergutschrift erhalten.

Muss ich auf eine Ausschüttung aus einem Trust Steuern zahlen?

Ausschüttungen aus einem Trust beinhalten eine Steuergutschrift für die bereits von den Treuhändern gezahlten Steuern. Wenn Sie kein Steuerzahler sind, können Sie diese Gutschrift zurückfordern; wenn Sie einem höheren Steuersatz unterliegen, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Steuern zahlen.

Wie gebe ich Einkünfte aus einer Treuhandgesellschaft in meiner Steuererklärung an?

Tragen Sie die Einkünfte aus dem Trust auf den zusätzlichen Seiten (SA107) Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Sie benötigen das Formular R185 der Treuhänder, aus dem die erhaltenen Einkünfte und die bereits abgezogene Steuer hervorgehen.

Wie wird das Erbeinkommen während der Nachlassverwaltung besteuert?

Während der Nachlassverwaltung wird das Einkommen mit dem Grundsteuersatz (20 % bzw. 10,75 % für Dividenden) besteuert. Wenn die Erben ihren Anteil erhalten, wird ihnen die bereits vom Nachlass entrichtete Steuer angerechnet.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Trusts und Steuern — GOV.UK
  2. Trusts und Kapitalertragssteuer — GOV.UK
  3. Stiftungen und Nachlässe: detaillierte Informationen — GOV.UK
  4. Einkommensteuersätze und persönliche Freibeträge — GOV.UK
  5. Selbstbewertungsformulare und Hilfsblätter — GOV.UK

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