Wenn Sie angestellt sind
Sie können Steuervorteile geltend machen, wenn Sie muss Arbeiten Sie von zu Hause aus (nicht nur aus freier Wahl). Ihr Arbeitgeber muss dies vorschreiben, oder Ihre Tätigkeit muss so beschaffen sein, dass Sie sie nicht zumutbarerweise in den Räumlichkeiten Ihres Arbeitgebers ausüben können.[1]
Pauschalmethode
Der einfachste Ansatz: behaupten 6 Pfund pro Woche (312 £ pro Jahr) ohne Belege aufzubewahren. Als Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz sparen Sie dadurch 62,40 £ pro Jahr an Steuern. Steuerzahler mit höherem Einkommen sparen 124,80 £.[1]
Tatsächliche Kosten
Alternativ können Sie Folgendes beanspruchen: tatsächliche zusätzliche Kosten für die Arbeit im Homeoffice. Sie benötigen einen Nachweis über die zusätzlichen Kosten (z. B. höhere Heiz- oder Stromrechnungen). Sie können nur die folgenden Kosten geltend machen: Zunahme, nicht ein Anteil Ihrer Gesamtrechnung.[1]
Wie Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen
Sie können Ihren Anspruch geltend machen durch:[1]
- Verwendung der Online-Formular P87 (bei einer Forderung unter 2.500 £)
- Durch Ihre Selbstbewertungsrückgabe (falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben)
Arbeitgeberzahlungen: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen bereits eine Vergütung für die Arbeit von zu Hause aus zahlt (bis zu 6 £/Woche steuerfrei), können Sie keine zusätzliche Steuererleichterung über diesen Betrag hinaus in Anspruch nehmen.
Wenn Sie selbstständig sind
Selbstständige, die einen Teil ihrer Wohnung geschäftlich nutzen, können einen Teil der Haushaltskosten als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung einreichenEs gibt zwei Methoden:[2]
Vereinfachte Ausgaben (Pauschalbetrag)
Nutzen Sie die Pauschalsätze der HMRC , die auf den monatlich im Homeoffice geleisteten Arbeitsstunden basieren:[3]
| Stunden pro Monat | Monatliche Pauschalgebühr |
|---|---|
| 25 – 50 | £10 |
| 51 – 100 | £18 |
| 101+ | £26 |
Tatsächliche Kosten (Anteil)
Berechnen Sie die Geschäftsanteil Ihre Haushaltskosten basieren auf der Anzahl der genutzten Räume und den Geschäftsstunden. Zu den Kosten, die Sie aufteilen können, gehören:[2]
- Heizung und Strom
- Gemeindesteuer
- Hypothekenzinsen oder Miete
- Internet und Telefon
- Versicherung
CGT-Warnung: Wenn Sie einen Anspruch geltend machen eigener Raum Wenn ein Zimmer ausschließlich geschäftlich genutzt wird, könnte es beim Verkauf Ihres Hauses der Kapitalertragsteuer unterliegen. Eine teilweise private Nutzung vermeidet dies.
Was Sie nicht beanspruchen können
- Kosten, die unabhängig vom Arbeiten von zu Hause anfallen würden (z. B. Grundkosten für Heizung)
- Ausrüstung, die Ihr Arbeitgeber bereitstellt
- Die Gesamtkosten eines Breitbandanschlusses für private und geschäftliche Zwecke
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kann ich als Angestellter für meine Arbeit von zu Hause aus geltend machen?
Sie können eine Pauschale von 6 £ pro Woche (312 £ pro Jahr) ohne Belege geltend machen. Dies spart Steuerzahlern mit dem Grundsteuersatz 62,40 £ pro Jahr bzw. 124,80 £ für Steuerzahler mit dem höheren Steuersatz. Alternativ können Sie die tatsächlich entstandenen Mehrkosten mit entsprechenden Nachweisen geltend machen.
Kann ich Homeoffice-Förderung beantragen, wenn ich mich entscheide, von zu Hause aus zu arbeiten?
Nein. Arbeitnehmer können nur dann Leistungen beantragen, wenn ihr Arbeitgeber sie zur Arbeit im Homeoffice verpflichtet oder wenn die Arbeit nicht zumutbar in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erledigt werden kann. Die freiwillige Arbeit im Homeoffice berechtigt nicht dazu.
Wie können Selbstständige Kosten für die Arbeit von zu Hause aus geltend machen?
Selbstständige können die vereinfachten Pauschalsätze HMRC nutzen (10 £, 18 £ oder 26 £ pro Monat, abhängig von den zu Hause geleisteten Arbeitsstunden) oder den tatsächlichen Geschäftsanteil ihrer Haushaltskosten einschließlich Heizung, Strom und Internet berechnen.
Wird die Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers die Kapitalertragsteuer beim Verkauf beeinflussen?
Wenn Sie einen Raum als ausschließlich geschäftlich genutzten Raum angeben, kann dieser beim Verkauf Ihres Hauses der Kapitalertragsteuer unterliegen. Eine teilweise private Nutzung des Raumes vermeidet dieses Problem.
Weiterführende Literatur
- Abzugsfähige Ausgaben für Selbstständige
- Vereinfachte Ausgaben
- Erwerbseinkommen und Lohnsteuer
- Hilfe bei Uniformen, Werkzeugen und Berufsabonnements
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