Sozialversicherung für Selbstständige (Klasse 2 & 4)

Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4 für Selbstständige – aktuelle Sätze, Schwellenwerte und wie die Sozialversicherung mit der Einkommensteuer zusammenwirkt.

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Wie die Sozialversicherung für Selbstständige funktioniert

Wenn Sie selbstständig sind, zahlen Sie neben der Einkommensteuer auch Sozialversicherungsbeiträge. Es gibt zwei Kategorien:[1]

  • Klasse 2 — ein fester wöchentlicher Tarif
  • Klasse 4 — ein Prozentsatz Ihres Gewinns

Beide werden im Rahmen der Selbstveranlagung erhoben (und werden auch weiterhin im Rahmen von MTD erhoben) – sie werden automatisch berechnet, wenn Sie Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung online ein.

Nationalversicherung Klasse 2

Die Beiträge zur National Insurance (Klasse 2) sind ein Pauschalbeitrag, der Ihnen hilft, Ansprüche auf die staatliche Rente und bestimmte Sozialleistungen zu erwerben:[1]

DetailZinssatz 2026/27
Wochenrate£3.65 (ungefähr – jährlich von HMRC bestätigt)
Jährliche KostenEtwa £179
Schwelle für geringe Gewinne£7,105

Wenn Ihr Gewinn unter der Grenze für geringe Gewinne (7.105 £) liegt, sind Sie nicht verpflichtet, Beiträge der Klasse 2 zu zahlen. Sie können jedoch freiwillig Beiträge zahlen, um Ihren Anspruch auf die staatliche Rente zu sichern.[3]

Warum freiwillig zahlen? Die Beiträge zur National Insurance (Klasse 2) sind sehr günstig und zählen zu den Beitragsjahren für die staatliche Rente. Bei geringen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit lohnt sich die freiwillige Beitragszahlung in der Regel, um Lücken im Beitragsverlauf zu vermeiden.

Nationalversicherung der Klasse 4

Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4 werden als Prozentsatz Ihres Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit oberhalb einer bestimmten Schwelle berechnet:[1]

GewinnbandRate
Unter 12.570 £ (Untere Gewinngrenze)0%
12.570 £ – 50.270 £ (Obergrenze für den Gewinn)6%
Über 50.270 £2%

Beispiel: Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 40.000 £:

  • Erste 12.570 £: 0 £ NI
  • 12.570 £ bis 40.000 £ = 27.430 £ bei 6 % = £1,645.80
  • Gesamtbetrag Klasse 4 NI: 1.645,80 £

Wie die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden

Sowohl die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 als auch der Klasse 4 werden im Rahmen Ihrer Selbstveranlagungs-Steuererklärung (oder Schlusserklärung gemäß MTD ) berechnet und erhoben:[4]

  • Sie sind in Ihrer Steuerrechnung vom 31. Januar enthalten.
  • Sie sind Teil Ihrer Kontozahlungen.
  • Sie zahlen diese Steuern nicht separat – sie werden Ihrer Einkommensteuerschuld hinzugerechnet.

Sozialversicherungsbeiträge vs. Einkommensteuer – Was ist der Unterschied?

EinkommensteuerSozialversicherung
Bezogen aufGesamtes steuerpflichtiges Einkommen (alle Quellen)Nur Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit (Klasse 4)
Steuerfreier Betrag12.570 £ persönlicher FreibetragUntere Gewinngrenze: 12.570 £
Hauptpreis20 % (Grundsatz)6 % (Klasse 4)
Höherer Satz40 % (über 50.270 £)2 % (über 50.270 £)
AnspruchMittel für allgemeine StaatsausgabenBaut staatliche Renten- und Sozialleistungsansprüche auf

Gleichzeitig angestellt und selbstständig

Wenn Sie sowohl angestellt als auch selbstständig sind:

  • Ihr Arbeitgeber zieht ab Klasse 1 Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Gehalt (über PAYE)
  • Sie zahlen außerdem Klasse 2 Und Klasse 4 Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
  • Es gibt einen jährlichen Höchstbetrag für den NI-Beitrag – wenn Ihre kombinierten Beiträge der Klassen 1 und 4 diesen Wert überschreiten, können Sie eine Rückerstattung oder einen Aufschub beantragen.[2]

Sozialversicherung und staatliche Rente

Du brauchst 35 qualifizierende Jahre Um die volle staatliche Rente zu erhalten, müssen Sie Beiträge zur Nationalversicherung leisten. Jedes Jahr, in dem Sie Beiträge der Klasse 2 der Nationalversicherung zahlen, zählt als anrechnungsfähiges Jahr.[2]

Falls Ihre Beitragszeiten bei der National Insurance (NI) Lücken aufweisen, können Sie diese möglicherweise durch freiwillige Beiträge schließen. Überprüfen Sie Ihre NI-Beiträge über Ihr Online-Portal. HMRC Online-Konto.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Sozialversicherungsbeiträge zahlen Selbstständige?

Selbstständige zahlen Beiträge zur National Insurance (Klasse 2) (ungefähr 3,65 £ pro Woche) und Beiträge zur National Insurance (Klasse 4) in Höhe von 6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £, zuzüglich 2 % auf Gewinne über 50.270 £.

Soll ich freiwillig Beiträge zur Nationalversicherung der Klasse 2 zahlen?

Wenn Ihre Gewinne unter der Kleingewinnschwelle (7.105 £) liegen, lohnt sich die freiwillige Zahlung von Beiträgen zur National Insurance (Klasse 2) in der Regel, da diese sehr günstig sind und auf Ihre Anwartschaftsjahre für die staatliche Rente angerechnet werden.

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige entrichtet?

Die Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4 werden im Rahmen der Selbstveranlagung (bzw. der MTD Abschlusserklärung) berechnet und erhoben. Sie werden Ihrer Einkommensteuerrechnung hinzugerechnet und in den Vorauszahlungen berücksichtigt.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich angestellt und selbstständig bin?

Ja. Ihr Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) von Ihrem Gehalt ab. Zusätzlich zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4 auf Ihre Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit. Um Überzahlungen zu vermeiden, gilt ein jährlicher Höchstbetrag.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige — GOV.UK
  2. Nationalversicherung: Einführung — GOV.UK
  3. Zahle freiwillige Beiträge zur Nationalversicherung der Klasse 2. — GOV.UK
  4. Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK

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