Wer hat Anspruch auf Heiratsbeihilfe?
Die Heiratszulage ermöglicht Ihnen die Übertragung 10 % Ihres persönlichen Freibetrags (1.260 £ im Jahr 2026/27) an Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Dadurch reduziert sich dessen Steuerlast um bis zu 252 £ pro Jahr.[1]
Wer kann Ansprüche geltend machen?
Sie können einen Anspruch geltend machen, wenn alle Folgendes gilt:[1]
- Sie sind verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Der Geringverdiener hat ein Einkommen unterhalb des persönlichen Freibetrags (12.570 £).
- Der Besserverdiener zahlt Steuern zum Grundsteuersatz (Einkommen bis zu 50.270 £)
Es spielt keine Rolle, wer von Ihnen den Antrag stellt – aber derjenige mit dem geringeren Einkommen muss die Zulage übertragen.
Nicht berechtigt? Wenn der besserverdienende Partner 40 % oder 45 % Steuern zahlt, greift der Ehegattenbonus nicht. Prüfen Sie stattdessen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. die volle persönliche Zulage.
So funktioniert es
- Der Geringverdiener verzichtet auf 1.260 Pfund seines persönlichen Steuerfreibetrags.
- Ihr persönlicher Freibetrag sinkt von 12.570 £ auf 11.310 £.
- Der persönliche Steuerfreibetrag für Besserverdienende steigt von 12.570 £ auf 13.830 £.
- Der Besserverdienende zahlt 252 £ abzüglich Steuern (20 % × 1.260 £)[2]
So bewerben Sie sich
Bewerben Sie sich online auf GOV.UK. Sie benötigen:[1]
- Beide Partner Sozialversicherungsnummern
- Der Geringverdiener Regierungsportal Anmelden (oder ein Konto erstellen)
Nach der Genehmigung erfolgt die Übertragung automatisch jedes Jahr, bis Sie sie kündigen. Wenn der Geringverdiener einen Antrag stellt, Selbstbewertung online zurückgebenSie können sich auch darüber bewerben.
Rückdatierung Ihres Anspruchs
Sie können den Ehegattenzuschuss rückwirkend um bis zu 4 JahreWenn Sie in früheren Jahren anspruchsberechtigt waren, aber keinen Antrag gestellt haben, könnten Sie eine pauschale Rückerstattung von bis zu erhalten. £1,256 (4 Jahre × 252 £, abhängig vom Zinssatz in jedem Jahr).[2]
Wenn sich Ihre Umstände ändern
Sie sollten die Heiratsbeihilfe kündigen, wenn:[4]
- Du Scheidung oder Trennung Die Vergünstigung gilt bis zum Ende des Steuerjahres und endet dann.
- Der Besserverdienende beginnt zu zahlen 40 % oder 45 % Steuer — es ist nicht mehr vorteilhaft
- Das Einkommen des Geringverdieners überschreitet den persönlichen Freibetrag — Sie benötigen nun den vollen Betrag
Stirbt ein Partner, behält der überlebende Partner den Vorteil bis zum Ende des Steuerjahres.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel spart der Ehegattenzuschuss?
Der Ehegattenbonus spart dem Besserverdienenden im Steuerjahr 2026/27 bis zu 252 £ pro Jahr. Er funktioniert, indem 1.260 £ des persönlichen Steuerfreibetrags des Besserverdienenden übertragen werden, wodurch sich die Steuerlast des Besserverdienenden um 20 % dieses Betrags reduziert.
Wer hat Anspruch auf Heiratsbeihilfe?
Sie müssen verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Partner mit dem geringeren Einkommen muss ein Einkommen unterhalb des persönlichen Steuerfreibetrags (12.570 £) haben, und der Partner mit dem höheren Einkommen muss Steuern nur zum Grundsteuersatz zahlen (Einkommen bis zu 50.270 £).
Kann ich einen Antrag auf Ehegattenzulage rückwirkend stellen?
Ja. Sie können Ihren Anspruch bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Wenn Sie in früheren Jahren anspruchsberechtigt waren, aber keinen Antrag gestellt haben, könnten Sie eine Einmalzahlung von bis zu 1.256 £ erhalten.
Wie beantrage ich den Ehegattenzuschuss?
Beantragen Sie die Übertragung online auf GOV.UK mit dem Government Gateway-Login des Partners mit dem geringeren Einkommen. Sie benötigen die Sozialversicherungsnummern beider Partner. Nach der Genehmigung erfolgt die Übertragung automatisch jedes Jahr, bis sie widerrufen wird.
Weiterführende Literatur
- Persönlicher Freibetrag & Steuerklassen
- Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften & Steuern
- Steuergesetze erklärt
- Erwerbseinkommen und Lohnsteuer
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Quellen
- Heiratszuschuss — GOV.UK
- Heiratszuschuss: So funktioniert er — GOV.UK
- Einkommensteuersätze und persönliche Freibeträge — GOV.UK
- Heiratszuschlag: Wenn sich Ihre Umstände ändern — GOV.UK