Was ist Selbsteinschätzung?

Die Selbstveranlagung ist das System der HMRC zur Erhebung der Einkommensteuer von Personen, bei denen nicht alle Steuern direkt an der Quelle abgezogen werden – darunter Selbstständige, Vermieter und Besserverdienende.

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Wie die Selbstveranlagung in Großbritannien funktioniert

Die Selbstveranlagung ist das System, mit dem HMRC die Einkommensteuer von Personen erhebt, deren Steuern nicht automatisch über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) abgeführt werden. Anstatt dass Ihr Arbeitgeber die Steuer von Ihrem Gehalt abzieht, berechnen und melden Sie Ihr Einkommen selbst, und HMRC ermittelt Ihre Steuerschuld.[1]

Die Bezeichnung „Selbsteinschätzung“ bezieht sich auf die Tatsache, dass Du Sie sind selbst dafür verantwortlich, dem HMRC Ihre Einkünfte mitzuteilen – Sie führen eine „Selbstveranlagung“ durch, anstatt dass HMRC diese für Sie ermittelt.

Wer muss einen Antrag stellen?

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:[2]

  • Du warst selbstständig und verdiente mehr als 1.000 £ (vor Abzug der Ausgaben)
  • Du warst ein Partner in einer Geschäftspartnerschaft
  • Du hattest Gesamtsteuerpflichtiges Einkommen über 150.000 £
  • Du hattest unversteuertes Einkommen von mehr als 2.500 £ (z. B. aus der Vermietung von Immobilien, Trinkgeldern, Provisionen)
  • Sie haben erhalten Einkünfte aus dem Ausland dass Sie in Großbritannien Steuern zahlen müssen auf
  • Sie oder Ihr Partner hatten ein Einkommen von über 60.000 £ und einer von Ihnen hat Leistungen beantragt. Kindergeld
  • Du hattest Kapitalgewinne über dem jährlichen Freibetrag
  • Du warst ein Geschäftsführer (es sei denn, es handelte sich um eine gemeinnützige Organisation)
  • Sie haben erhalten Dividenden über 10.000 £
  • Du hattest Einkünfte aus Ersparnissen oder Kapitalanlagen über 10.000 £ vor Steuern
  • Sie schuldeten Steuern, die nicht über Ihr Steuergesetz eingetrieben werden konnten.

Nicht sicher? HMRC bietet ein kostenloses Online-Tool an Prüfen Sie, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.Es dauert ungefähr 5 Minuten.[2]

Wie die Selbsteinschätzung funktioniert

Der Prozess umfasst vier Hauptschritte:[1]

  1. Registrieren — Teilen Sie HMRC mit, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie erhalten dann eine eindeutige Steuerzahlerreferenznummer (UTR).
  2. Führen Sie Aufzeichnungen — Führen Sie während des gesamten Steuerjahres (6. April bis 5. April) Aufzeichnungen über alle Ihre Einnahmen und Ausgaben.
  3. Reichen Sie Ihre Steuererklärung ein — Reichen Sie Ihre Steuererklärung entweder online oder in Papierform bis zum Stichtag ein.
  4. Zahlen Sie Ihre Steuern — Begleichen Sie den geschuldeten Betrag bis zum Zahlungstermin.

Wichtige Termine

DatumWas geschieht
5. OktoberAnmeldeschluss für die Selbsteinschätzung (falls Sie neu dabei sind)
31. OktoberFrist für die Einreichung von Steuererklärungen in Papierform
31. JanuarFrist für die Online-Steuererklärung Und Zahlung Ihrer Steuerrechnung
31. JuliFrist für die zweite Zahlung (falls zutreffend)

Selbstveranlagung vs. Lohnsteuer

Bei den meisten Arbeitnehmern läuft über PAYE alles automatisch ab – Ihr Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge von jeder Gehaltsabrechnung ab, und Sie müssen sich darüber keine Gedanken machen.[1]

Die Selbsteinschätzung ist anders. Sie sind verantwortlich für:

  • Mitteilung an HMRC über alle Ihr zu versteuerndes Einkommen
  • Alle Ihnen zustehenden Ausgaben, Vergünstigungen oder Zulagen geltend machen
  • Rechtzeitige Einreichung und Zahlung des richtigen Betrags

Wenn Sie angestellt sind Und Wenn Sie über zusätzliche Einkünfte verfügen (z. B. aus einem Nebengewerbe oder einer vermieteten Immobilie), müssen Sie möglicherweise beides tun – PAYE kümmert sich um Ihr Erwerbseinkommen, und die Selbstveranlagung kümmert sich um den Rest.

Selbstveranlagung und Digitalisierung der Steuererklärung

Ab April 2026 ersetzt „Making Tax Digital“ ( MTD ) für die Einkommensteuer Teile der Selbstveranlagung für berechtigte Steuerzahler. Im Rahmen von MTD reichen Sie anstelle einer jährlichen Steuererklärung vierteljährliche Aktualisierungen über eine kompatible Software HMRC ein und geben am Jahresende eine Schlusserklärung ab.[5]

MTD gilt für Selbstständige und Vermieter mit einem anrechenbaren Einkommen über der Einkommensgrenze (beginnend bei 50.000 £ für 2026/27). Liegt Ihr Einkommen unter der Grenze, wenden Sie vorerst weiterhin die traditionelle Selbstveranlagung an. In jedem Fall können Sie Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung online ein mit HMRC anerkannter Software wie GoFile .

Nutzen Sie GoFile bereits für die Umsatzsteuerabwicklung? Sie können dasselbe Konto für die Einkommensteuererklärung MTD verwenden. Hier anmelden oder registrieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Selbsteinschätzung?

Die Selbstveranlagung ist das System der HMRC zur Erhebung der Einkommensteuer von Personen, deren Steuern nicht automatisch über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) einbehalten werden. Sie geben Ihr eigenes Einkommen an, und HMRC berechnet Ihre Steuerschuld.

Wann ist die Frist für die Selbsteinschätzung?

Die Frist für die Online-Einkommensteuererklärung ist der 31. Januar nach Ende des Steuerjahres. Die Zahlungsfrist endet ebenfalls am 31. Januar. Papiererklärungen müssen bis zum 31. Oktober eingereicht werden.

Muss ich eine Selbstveranlagung abgeben, wenn ich angestellt bin?

Normalerweise nicht, da Ihr Erwerbseinkommen über das PAYE-System abgerechnet wird. Sie müssen jedoch eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie zusätzlich Einkünfte über 2.500 £ oder ein Gesamteinkommen über 150.000 £ haben oder von der Kindergeldabgabe für Personen mit hohem Einkommen betroffen sind.

Ersetzt „Making Tax Digital“ die Selbstveranlagung?

Teilweise. Ab April 2026 ersetzt MTD Teile der Selbstveranlagung für Selbstständige und Vermieter oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Personen unterhalb dieser Grenzen behalten die traditionelle Selbstveranlagung bei.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK
  2. Prüfen Sie, ob Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen. — GOV.UK
  3. Selbsteinschätzung: detaillierte Informationen — GOV.UK
  4. Einkommensteuer: Allgemeine Anfragen — GOV.UK
  5. Überblick über die Digitalisierung der Steuererklärung — GOV.UK

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