Was sind die Handels- und Immobilienfreibeträge?
Seit April 2017 gibt es zwei separate Steuerfreie Freibeträge von 1.000 £:[1]
- Handelszulage — umfasst Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gelegenheitsjobs und Online-Verkauf
- Immobilienzulage — umfasst Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien (oder Teilen davon)
Jede dieser Vergünstigungen funktioniert unabhängig. Sie könnten durch den Handel 1.000 £ verdienen. Und 1.000 £ aus Immobilien, alles steuerfrei.
Wenn Ihr Einkommen unter 1.000 £ liegt
Wenn Ihr Bruttoeinkommen aus Handel (oder Immobilien) 1.000 £ oder wenigerEs ist komplett steuerfrei. Sie müssen nichts weiter tun:[1]
- Anmeldung zur Selbstbewertung
- Melden Sie es der HMRC
- Führen Sie Aufzeichnungen (obwohl es sinnvoll ist)
Wenn Ihr Einkommen 1.000 £ übersteigt
Sie haben die Wahl:[1]
- Option 1: Ziehen Sie den Pauschalbetrag von 1.000 £ anstelle Ihrer tatsächlichen Ausgaben ab (nützlich bei geringen Ausgaben).
- Option 2: Ignorieren Sie die Pauschale und ziehen Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben wie gewohnt ab (nützlich bei hohen Ausgaben).
Du kann nicht beides gleichzeitig verwenden Es geht entweder um die Pauschale von 1.000 £ oder um die tatsächlich entstandenen Kosten, nicht um beides zusammen. Unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden, stellen Sie den Antrag, wenn Sie Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein.
Beispiel: Sie erzielen 3.000 £ Umsatz mit eBay-Verkäufen. Ihre tatsächlichen Ausgaben betragen 400 £. Unter Berücksichtigung des Gewerbefreibetrags beträgt Ihr zu versteuernder Gewinn 2.000 £ (3.000 £ − 1.000 £). Bei Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben sind es 2.600 £ (3.000 £ − 400 £). Der Gewerbefreibetrag spart Ihnen also mehr Steuern.
Wer profitiert am meisten?
Die Vergünstigungen sind ideal für Menschen mit:[1]
- Kleine Nebenjobs — Verkauf auf eBay, Etsy oder Vinted
- Gelegenheitsarbeit — Babysitten, Gartenarbeit, Nachhilfe
- Einkünfte aus geringfügigem Vermögen — Anmietung einer Einfahrt oder eines Lagerraums
Einschränkungen
Du kann nicht Die Gewerbesteuerfreigrenze kann in Anspruch genommen werden, wenn die Einkünfte aus Folgendem stammen:[1]
- Ihr eigener Arbeitgeber oder ein Unternehmen, das Sie kontrollieren
- Eine Partnerschaft, der Sie angehören
Die Vermögenszulage kann nicht wird zusammen mit dem Zimmervermietungsprogramm für dasselbe Objekt.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist die Handelsfreigrenze von 1.000 £?
Mit dem Freibetrag für Selbstständige können Sie bis zu 1.000 £ pro Jahr aus selbstständiger Tätigkeit, Gelegenheitsjobs oder Online-Verkäufen steuerfrei verdienen. Bei einem Einkommen von 1.000 £ oder weniger müssen Sie sich nicht beim HMRC registrieren oder eine Steuererklärung abgeben.
Kann ich sowohl die Handels- als auch die Immobilienfreigrenze in Anspruch nehmen?
Ja. Die beiden Freibeträge von jeweils 1.000 £ sind unabhängig voneinander. Sie könnten im selben Jahr 1.000 £ aus Gewerbebetrieb und 1.000 £ aus Immobilien steuerfrei verdienen.
Kann ich die Pauschale von 1.000 £ anstelle der Geltendmachung der tatsächlichen Ausgaben verwenden?
Ja. Wenn Ihr Einkommen 1.000 £ übersteigt, können Sie den Freibetrag von 1.000 £ anstelle der tatsächlichen Ausgaben geltend machen. Wählen Sie die Methode, die zu Ihrem niedrigeren zu versteuernden Gewinn führt.
Kann ich die Wohnkostenbeihilfe und das Programm „Zimmervermietung“ gleichzeitig nutzen?
Nein. Die Immobilienbeihilfe kann nicht zusammen mit dem Programm „Zimmervermietung“ für dieselbe Immobilie genutzt werden. Sie müssen sich für eines von beiden entscheiden.
Weiterführende Literatur
- Nebenjobs & Steuern
- eBay- und Etsy-Verkäufer: Steuerleitfaden
- Zimmervermietungsprogramm
- Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
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Quellen
- Steuerfreie Freibeträge für Einkünfte aus Immobilien und Gewerbebetrieb — GOV.UK
- Ihre Immobilie vermieten — GOV.UK
- Selbstständig arbeiten — GOV.UK
- Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK