Blindenbeihilfe

Der Blindenfreibetrag ist ein zusätzlicher steuerfreier Betrag, der über den persönlichen Steuerfreibetrag hinausgeht. Er beträgt im Steuerjahr 2025/26 3.130 £ und kann auf den Ehepartner übertragen werden.

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Wer hat Anspruch auf die Blindenbeihilfe?

Es ist ein zusätzlicher steuerfreier Betrag von 3.130 £ (2025/26) zusätzlich zum regulären persönlichen Freibetrag von 12.570 £. Dies ergibt einen steuerfreien Gesamtbetrag von £15,700.[1]

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie registriert sind als blind oder stark sehbehindert bei Ihrer örtlichen Behörde. In Schottland benötigen Sie ein Attest von einem Augenarzt (ein Eintrag in einem örtlichen Register ist nicht erforderlich).[1]

Wie viel spart man damit?

SteuersatzJährliche Steuerersparnis
Grundtarif (20%)£626
Höherer Satz (40 %)£1,252
Zuschlag (45 %)£1,408.50

Übertragung an einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner

Wenn Sie nicht genug verdienen, um den vollen Freibetrag auszuschöpfen, können Sie den ungenutzten Teil übertragen an Ihren Ehemann, Ihre Ehefrau oder Ihren eingetragenen Lebenspartner. Im Gegensatz zum Ehegattenzuschlag muss der Empfänger nicht dem Grundsteuersatz unterliegen.[3]

Verhältnis zum persönlichen Taschengeld

Die Blindenbeihilfe beträgt getrennt vom persönlichen Freibetrag und unterliegt nicht der Einkommensgrenze von 100.000 £. Selbst wenn Ihr Einkommen 125.140 £ übersteigt und Ihr persönlicher Freibetrag auf null reduziert wird, behalten Sie weiterhin den vollen Blindenfreibetrag.[2]

So beantragen Sie Ihre Ansprüche

Kontaktieren Sie HMRC telefonisch oder über Ihre Persönliches Steuerkonto Um den Blindenzuschuss in Ihre Steuererklärung aufzunehmen, benötigen Sie Ihre Meldedaten bei der örtlichen Behörde (oder in Schottland ein augenärztliches Attest).[4]

Wenn du Reichen Sie Ihre Selbstveranlagungserklärung online einSie können es auch dort beanspruchen.

Beide Partner blind? Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie jeweils Ihre eigene Blindenbeihilfe – insgesamt 6.260 Pfund an zusätzlichem steuerfreiem Einkommen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Blindenbeihilfe?

Der Blindenfreibetrag beträgt 3.130 £ für 2025/26. Dieser Betrag wird zu Ihrem persönlichen Freibetrag von 12.570 £ hinzugerechnet, sodass sich ein steuerfreier Gesamtbetrag von 15.700 £ ergibt.

Wer hat Anspruch auf die Blindenbeihilfe?

Sie können Leistungen beantragen, wenn Sie bei Ihrer örtlichen Behörde als blind oder schwer sehbehindert registriert sind. In Schottland benötigen Sie ein augenärztliches Attest anstelle einer Registrierung bei der örtlichen Behörde.

Kann ich die Blindenbeihilfe auf meinen Ehepartner übertragen?

Ja. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den vollen Freibetrag auszuschöpfen, können Sie den nicht genutzten Teil an Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner übertragen. Anders als beim Ehegattenfreibetrag muss der Empfänger nicht dem Grundsteuersatz unterliegen.

Wird die Blindenbeihilfe bei hohem Einkommen gekürzt?

Nein. Anders als der persönliche Freibetrag unterliegt der Blindenfreibetrag nicht der Einkommensgrenze von 100.000 £. Selbst wenn Ihr Einkommen 125.140 £ übersteigt und Ihr persönlicher Freibetrag null beträgt, erhalten Sie den vollen Blindenfreibetrag.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Blindenbeihilfe — GOV.UK
  2. Einkommensteuersätze und persönliche Freibeträge — GOV.UK
  3. Heiratszuschuss — GOV.UK
  4. Kontaktieren Sie HMRC — GOV.UK

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